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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


    Lieferung: 01/06
    …53 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen, 2. für den Aufsichtsbereich des Versicherungswesens von der Gesamtheit der… …nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen, sofern diese befugt sind, im Inland Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs… …fallen, c) zu 9 Prozent durch Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 a des Kreditwesengesetzes und nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des… …Kreditwesengesetzes tätige Unternehmen, sofern diese Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen befugt sind, im Inland Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2… …einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes, wenn in den Fällen des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 und 3 des… …Kreditwesengesetzes die Erlaubnis die Befugnis umfasst, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, für… …Kreditwesengesetzes und für Wertpapierhandelsbanken im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 3 des Kreditwesengesetzes, c) 2 500 Euro für Finanzdienstleistungsinstitute mit einer… …Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes, wenn die Erlaubnis nicht die Befugnis umfasst, sich Eigentum oder Besitz an Geldern… …oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, d) 1 300 Euro für Institute mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 5 bis 8 des Kreditwesengesetzes… …Kreditwesengesetzes jeweils erteilten Erlaubnis. Liegen keinerlei Angaben im Sinne des Satzes 3 vor, erfolgt die Schätzung insbesondere auf der Grundlage des…
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