• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2002"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (5)

… nach Inhalt

  • Autorenvorschriften (5)

… nach Dokumententyp

  • BAKred (5)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

5 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Risikogewichtung von Forderungen der Stadtwerke Bonn GmbH vom 27. März 2001


    Lieferung: 01/02
    …sind. Ich teile die von Ihnen geäußerte Auffassung, dass es sich bei der Stadtwerke Bonn GmbH nicht um ein Unternehmen handelt, das gemäß § 13 Abs. 3 Nr… …GmbH ist daher als erwerbswirtschaftliches Unternehmen zu qualifizieren. Darüber hinaus sind hier, wie in den Fällen der Stadtwerke Köln GmbH und der… …nachgeordneten Unternehmen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Die Unternehmen, die der Stadtwerke Bonn GmbH nachgeordnet sind, stehen im direkten Wettbewerb zu… …anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen, und sind daher als erwerbswirtschaftlich anzusehen. Daraus ergibt sich auch der erwerbswirtschaftliche Charakter…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a KWG sowie Großkredit- und Millionenkreditvorschriften. Anfrage [...] zur Einordnung von Forderungen an die Stadtwerke Köln GmbH vom 9. Januar 2001


    Lieferung: 01/02
    …teile die von Ihnen […] geäußerte Auffassung, dass es sich bei der Stadtwerke Köln GmbH nicht um ein Unternehmen ohne Erwerbscharakter handelt, so dass… …Stadtwerke Köln GmbH ergibt sich unmittelbar daraus, dass diese Mutterunternehmen eines weitverzweigten Konzerns sind, dem Unternehmen aus der Kommunikations-… …, Verkehrs-, Abfallentsorgungs- und Energieversorgungsbranche angehören. Diese stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Daraus und im Hinblick auf die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Risikogewichtung der Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH MVV vom 20. Februar 2001


    Lieferung: 01/02
    …nicht um ein Unternehmen handelt, das gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 b GS I mit 20 % gewichtet werden kann. Wie im Fall der Stadtwerke Köln GmbH 1 ) ist bei der… …Prüfung, ob ein (Mutter)Unternehmen als erwerbswirtschaftlich tätig anzusehen ist, eine Betrachtung des Konzerns ausschlaggebend. Die Unternehmen, die der… …MVV nachgeordnet sind, stehen im Wettbewerb zu anderen Unternehmen. und sind daher als erwerbswirtschaftlich anzusehen. Dieses erwerbswirtschaftliche…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Kursorische Zusammenstellung von Fragen zu Firmierungen und Unternehmensgegenständen, die an das BAKred häufig herangetragen werden – ohne Datum und ohne Aktenzeichen


    Lieferung: 05/02
    …Unternehmen (in der Regel Kreditin-stituten) vorbehalten ist. Das Bundesaufsichtsamt entscheidet dabei in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen zur Führung… …durch nichtprivilegierte Unternehmen Bei Fragen, die die Verwendung bankrechtlich geschützter Bezeichnungen betreffen, hat sich gezeigt, dass insoweit… …„Vermittlung von Bausparverträgen“), der Anschein ausgeschlossen werden, das Unternehmen würde selbst Geschäfte betreiben, die konzessionierten Bausparkassen… …nichtprivilegierte Unternehmen nur zulässig, wenn diese in einem Zusammenhang geführt werden, der den Anschein 232 Regelungen zu Grundsatzfragen 281 positiv… …Unternehmen im Sinne von § 7 Abs. 1 KAGG anbieten. Die Beurteilung der Frage, ob eine nach § 7 Abs. 3 KAGG zulässige Formulierung täuschungsgeeignet und daher… …. Wettbewerbsrechts keine verbindliche Stellungnahme abgeben. Es wäre wünschenswert, wenn die Registergerichte bei Unternehmen, die geschützte Bezeichnungen nicht gemäß… …Begriffe mit bankrechtlichem Bezug verwendet werden. Wenn die Unternehmen, die diese Begriffe verwenden, keine Bankgeschäfte oder… …, Wertpapier- / Effektenhandels Es wäre wünschenswert, wenn die Registergerichte auch insoweit bei den jeweiligen Unternehmen darauf hinwirken würden, durch… …Bundesaufsichtsamt zu der Frage Stellung nehmen, ob die Unternehmen, die Begriffe / Formulierungen der oben bezeichneten Art verwenden, Bank- oder… …Registergerichte die Unternehmen bereits vorab um entsprechende Informationen bitten, die dann zusammen mit der Bitte um Stellungnahme dem Bundesaufsichtsamt…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Adressengewicht der spanischen Eisenbahngesellschaft RENFE im Grundsatz I vom 2. April 2001


    Lieferung: 01/02
    …Unternehmen ohne Erwerbscharakter handelt, dem in Spanien ein Adressengewicht von höchstens 20 % zuerkannt wurde, ist vielmehr unverändert ein Gewichtungssatz…
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück