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491 Treffer, Seite 48 von 50, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 03/84
    …Leitung eng mit der Bonität anderer Unternehmen zusammenhängt. Außerdem bereitet die Anwendung der Vorschrift in ihrer derzeitigen Fassung erhebliche… …praktische Schwierigkeiten. Der Nachweis der Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung ist häufig deshalb nicht möglich, weil die hierfür… …in Zukunft die in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen mit den an ihnen mit Mehrheit beteiligten Unternehmen (§ 17 Abs. 2 AktG) und Personen… …, unabhängig von ihrer Unternehmenseigenschaft. Absatz 2 Nr. 1 bestimmt außerdem, daß in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen nicht mit den an ihnen mit Mehrheit… …bedarf es nicht mehr, da die Unternehmen in diesem Fall nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG unwiderlegbar als unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt und damit… …persönlichen Leitung eines Kreditinstituts in der Lage ist. Zu § 26 Es bestehen nicht für alle Rechtsformen von Unternehmen Fristen für die Aufstellung von… …Zweigstellen ausländischer Unternehmen, die Bankgeschäfte im Geltungsbereich dieses Gesetzes betreiben, von zwei Geschäftsleitern zu führen sind. Zu § 53 a Nach…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Bericht und Antrag des Finanzausschusses - Bericht der Abgeordneten Dr. Sprung und Rapp


    Lieferung: 04/76
    …gleichwohl erhebliches Aufsehen im In- und Ausland erregt, zumal neben in- und ausländischen Unternehmen auch Kommunen und etliche Sparer zu Schaden gekommen…
  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 02/97
    …Buchstabe b). Die Kreditinstitute werden zur Weitergabe von Informationen an Unternehmen in anderen Staaten für Bankaufsichtszwecke ermächtigt (Artikel 1 Nr… …. 35). Bei Kreditinstituten, an denen Unternehmen in anderen Staaten beteiligt sind, können auf Ersuchen von Bankaufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten… …Bundesaufsichtsamtes auf Unternehmen in anderen Staaten ausgedehnt (Artikel 1 Nr. 35). Schließlich muß das Bundesaufsichtsamt die Erlaubnis für eine Zweigstelle… …widerrufen, wenn dem Unternehmen im anderen Staat die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen worden ist (Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe d). 2. Das… …, erweitert, und die Grenzen für den Anteilsbesitz der Kreditinstitute an anderen Unternehmen werden objektiviert (Artikel 1 Nr. 8). Die Höchstgrenze für den… …. Schließlich kann das Bundesaufsichtsamt die Erlaubnis zur Gründung von Zweigstellen durch Unternehmen mit Sitz in anderen Staaten versagen, wenn die… …unterliegt. Durch die Änderung des Absatzes 4 wird klargestellt, daß auf von der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes freigestellte Unternehmen die Vorschriften… …der §§ 46 a bis 46 c über Maßnahmen bei Konkursgefahr nicht anzuwenden sind, weil diese Vorschriften nicht auf freigestellte Unternehmen zugeschnitten… …sind. Das Bundesaufsichtsamt hat bei diesen Unternehmen nicht die Erkenntnisse, die ein Eingreifen, insbesondere einen Konkursantrag, ermöglichen würden… …gesetzesübergreifende Neuregelung ausgeschlossen werden, daß einzelne Personen, die in geschäftlichen Beziehungen zu Kreditinstituten oder sonstigen Unternehmen und…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung des Finanzausschusses - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 03/85
    …berufliche Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und ihre Zugehörigkeit zu einem Unternehmen ist in dem Geschäftsbericht anzugeben. D. Kosten Wesentliche… …gemeinwirtschaftlichen Unternehmen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Partnerschaft in der Wirtschaft Professor Dr. Ernst Geßler Professor Dr. Wilhelm Hankel… …eine ausdrückliche Weisung eingeholt werden muß. Die berufliche Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und ihre Zugehörigkeit zu einem Unternehmen ist in… …. 2 Vergleichsordnung. Dadurch wird klargestellt, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bei von der Aufsicht freigestellten Unternehmen auch im…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 02/97
    …von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten beraten, mit dem insbesondere die Eigenkapitalanforderungen an solche Unternehmen geregelt werden sollen, die… …Abs. 1 Satz 2 KWG darstellen und von deutschen Unternehmen nur betrieben werden dürfen, nachdem ihnen eine Bankerlaubnis erteilt worden ist. Zu diesen… …ist es nicht ausgeschlossen, daß ein Unternehmen, das eines der in Absatz 3 aufge- 40 Entwurf 4. Änderungsgesetz KWG 595 zählten Geschäfte durchführt… …Unternehmen bereits bei Durchführung nur eines einzigen der in den Tatbeständen genannten Geschäfte zum Finanzinstitut, sofern dieses Geschäft die… …Unternehmensverbindungen des Inhabers mit anderen Unternehmen gemacht wurden. Das Bundesaufsichtsamt muß insbesondere in der Lage sein zu entscheiden, ob und welche… …verbundenen Unternehmen konsolidiert beaufsichtigt werden müssen. Dies kann bei einer verschachtelten Konzernstruktur u. U. bewußt verschleiert werden. Außerdem… …müssen die Verantwortlichkeiten in den verbundenen Unternehmen erkennbar sein, um die konzernlenkenden Personen ggf. auf ihre Zuverlässigkeit überprüfen zu…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Stellungnahme des Bundesrates


    Lieferung: 04/92
    …lediglich die notierten Wertpapiere und damit auch nur der notierte Anteilsbesitz an anderen Unternehmen einbezogen. Innerhalb der genossenschaftlichen… …hier auch eine Einbeziehung von etwaigen mobilen Filialen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen…
  • Dokumententyp - Materialien

    Gegen


    Lieferung: 04/92
    …über das Kreditwesen tätig ist, wenn in diesem Geschäftsraum ausschließlich bankübliche Geschäfte betrieben werden, zu denen diese Unternehmen nach dem…
  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 01/93
    …sind, auf die gesonderte Zulassung zu verzichten, –– dies unter bestimmten Bedingungen auf Unternehmen aus anderen Staaten auszudehnen, –– Ausdehnung der… …Unternehmen aus anderen Staaten auszudehnen, –– Erweiterung der Verpflichtung der deutschen Bankaufsichtsbehörden zur Zusammenarbeit mit den zuständigen… …notiert, so daß eine Nichtberücksichtigung solcher Anteile bei den betreffenden Unternehmen bei vergleichbaren Wertreserven gegenüber Konkurrenzinstituten… …Fall, daß das Unternehmen nicht mehr die Voraussetzungen der steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaft gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG erfüllt. Diese… …ausländische Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft anzuwenden sind. Der Hinweis auf § 53 c Nr. 1 KWG ist dafür…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …eingeführte Zusammenfassungsverfahren in mehrfacher Hinsicht erweitert: Es werden in den Konsolidierungskreis nunmehr auch Finanzinstitute und Unternehmen mit…
  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 02/97
    …des Gemeinschaftsrechts. – In den Konsolidierungskreis werden neben Kreditinstituten auch Finanzinstitute und Unternehmen mit bankbezogenen… …Tochterunternehmen. Als Tochterunternehmen gelten auch alle Unternehmen, auf die ein beherrschender Einfluß ausgeübt werden kann; jedes Tochterunternehmen eines… …mittelbaren Beteiligung von mindestens 20 vom Hundert eine gemeinsame Leitung des Beteiligungsunternehmens mit nicht gruppenangehörigen Unternehmen besteht und… …Quote zu konsolidieren (Umsetzung in § 10 a Abs. 6 und 7). – Gemischte Unternehmen werden zwar nicht wie Finanzholding-Gesellschaften in die… …Konsolidierung einbezogen, die Bankaufsichtsbehörden müssen aber über die finanzielle Lage eines Tochterkreditinstituts dieser Unternehmen unterrichtet werden… …; auch über nicht in die Konsolidierung einbezogene sonstige Unternehmen kann die Bankenaufsicht ergänzende Informationen anfordern (Umsetzung in § 25 Abs… …(Umsetzung in § 8 Abs. 3). Sie beinhalten nunmehr den Austausch von Informationen über alle in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen, aber auch über… …gemischte Unternehmen und über nicht in die Konsolidierung einbezogene sonstige Unternehmen, soweit sie Tochterunternehmen oder beherrschte Unternehmen sind… …. Außerdem ist der grenzüberschreitende Informationsfluß zwischen den Unternehmen zu gewährleisten (Umsetzung in § 44 a). – Bei der konsolidierten Aufsicht… …vergebenen Kredite der gruppenangehörigen Unternehmen einer Kreditinstitutsgruppe oder einer Finanzholding-Gruppe an einen einzelnen Kunden oder eine Gruppe…
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