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498 Treffer, Seite 45 von 50, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Viertes Gesetz zur Ände rung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 BGBl. I S. 2211, 4. KWG-Änderungsgesetz vom 3. Juni 1993 mit Verlautbarung zum 4. Ä.G. KWG


    Lieferung: 04/00
    …aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut oder einem mit ihm im Konzernverbund stehenden Unternehmen wirtschaftlich abhängig ist oder – in engen… …Kreditinstitut oder einem mit ihm im Konzernverbund stehenden Unternehmen hält und welchen Wert diese Kapitalanteile gegebenenfalls haben. Das Bundesaufsichtsamt… …Unternehmen als Schuldner in ein Konkurs-, Vergleichs-, Offenbarungseidverfahren oder in ein gemäß Art. 2 des Gesetzes vom 27. Juni 1970 (BGBl. I S. 911) an die… …Kenntnisse im Immobilienwesen und auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung von Grundstücken darlegt und die Namen aller Unternehmen, für die der…
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  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Zweite Verlautbarung zu Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und andere Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 BGBl. I S. 2211, 4. KWG-Änderungsgesetz vom 28. Dezember 1993


    Lieferung: 05/95
    …dem beteiligten Unternehmen gehörenden Anteile ohne Rücksicht auf deren Bilanzausweis zum Nennkapital zu bestimmen, wobei beim Beteiligungsunternehmen… …denen es höchstens in Höhe von zehn vom Hundert des Kapitals dieser Unternehmen beteiligt ist, von der Summe von Kern- und nach § 10 Abs. 6 b Satz 1 und 2… …kapitalnehmenden Unternehmen als haftendes Eigenkapital herangezogen zu werden. Die Voraussetzung gilt bei Finanzinstituten sinngemäß. Andere KWG-Vorschriften… …werden, als sie bei dem kapitalnehmenden Unternehmen als haftendes Eigenkapital herangezogen werden. 2 ) Allein die tatsächliche Heranziehung als haftendes… …kapitalnehmenden Unternehmen für sich beanspruchen und bei der Bestimmung seiner Abzugsposition unberücksichtigt lassen könnte. Die Lösung, die in der Begründung des… …Konsolidierung nach § 10 a KWG einbeziehen, um für diese Unternehmen keine Abzüge nach § 10 Abs. 6 a Satz 1 Nr. 4 oder 5 KWG vornehmen zu müssen. Andernfalls hat… …einzubeziehen, um für diese Unternehmen keine Abzüge nach § 10 Abs. 6 a Satz 1 Nr. 4 und 5 KWG vornehmen zu müssen; mittelbare Beteiligungen sind nach geltendem… …nachgeordneten Unternehmen nur nach Maßgabe der gesetzlich vorgesehenen Abzüge, insbesondere auch der für Beteiligungen an Kreditinstituten und Finanzinstituten… …einbeziehen dürfen, die es grundsätzlich nicht abzuziehen hätte, soweit andernfalls ein nachgeordnetes Unternehmen für sie Abzüge von seinem haftenden… …Finanzinstituten erfaßt, die über ein zwischengeschaltetes Versicherungsunternehmen oder Unternehmen außerhalb des Finanzsektors gehalten werden; diese jedoch nur…
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  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Erwerb von Geschäftsguthaben durch 100%ige Tochtergesellschaften von Kreditgenossenschaften vom 16. August 1995


    Lieferung: 01/09
    …Nachrangverbindlichkeiten, bei denen die Forderungen durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz des Kreditinstituts stehendes Unternehmen erworben werden, als haftendes…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 3/97 des BAK betr. Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 KWG vom 24. Februar 1997


    Lieferung: 02/01
    …herrschende Unternehmen. (1) Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen… …) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben kann. (2) Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, daß es von dem an… …ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist. 118 Regelungen zu Grundsatzfragen 281 schließt diese Variante den Unterordnungskonzern als… …selbst Unternehmen zu sein. § 19 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 KWG hat insoweit die Funktion eines Auffangtatbestandes. Für die Bildung von… …: Bei einem Gemeinschaftsunternehmen, an dem paritätisch ein Unternehmen und ein Nicht-Unternehmen oder auch zwei Nicht-Unternehmen beteiligt sind und… …, neben der Kreditnehmereinheit „Gemeinschaftsunternehmen / beteiligtes Unternehmen“ eine weitere Kreditnehmereinheit „Gemeinschaftsunternehmen /…
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  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 4/97 des BAK vom 19. März 1997 betreffend Veräußerung von Kundenforderungen im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Transaktionen durch deutsche Kreditinstitute


    Lieferung: 02/12
    …gruppenangehöriges Unternehmen im Sinne des § 10 a KWG zur Finanzierung der Zweckgesellschaft während der Transaktion beiträgt; eine etwaige Kreditvergabe an die…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 2/98 des BAK vom 20.2.1998 – weggefallen


    Lieferung: 02/12
    …Ziffer 56 des Rundschreibens 11/2001 des BAK vom 6. Dezember 2001 – I 3 – 272 A – 2/98 über „Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen gemäß §…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 8/98 des BAK vom 2.7.1998 – aufgehoben


    Lieferung: 02/12
    …oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen § 2 Abs. 10 Sätze 1 und 3 KWG Anforderungen an den Inhalt der Anzeigen Aufgehoben durch die Neuregelung der…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 11/98 des BAK 24. Juli 1998 betreffend Konsolidierung gemischter Gruppen


    Lieferung: 02/12
    …Nichthandelsbuchinstitute und/oder Finanzunternehmen und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten in einer Gruppe zusammenzufassen sein. Hierzu gebe ich die folgenden…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 18/98 des BAK vom 23. Oktober 1998 betreffend Emissionsbedingungen für die Ausgabe kurzfristiger nachrangiger Verbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 7 KWG


    Lieferung: 04/99
    …oder durch Dritte (schließt konzernangehörige Unternehmen ein) Sicherheiten gestellt, so ist die Berücksichtigung dieser nachrangigen Verbindlichkeiten…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben des BAK vom 3. November 1998 betreffend Neuregelung für den Alternativansatz für Investmentanteile im Bestand von Institute im Rahmen der Groß- und Millionenkreditvorschriften


    Lieferung: 04/99
    …verbundene Unternehmen (übergangsweise 30 %) sicherzustellen. Das Institut hat sich für diese Zwecke grundsätzlich täglich über die jeweils aktuelle… …beträgt 25 % des haftenden Eigenkapitals (übergangsweise 40 %) bzw. 20 % nach § 13 Abs. 3 Satz 3 KWG bei Krediten an verbundene Unternehmen (übergangsweise… …%) bzw. 20 % (30 %) bei verbundenen Unternehmen. 2.1.4 Die Gesamtbuch-Großkrediteinzelobergrenze ist in § 13 a Abs. 4 Satz 1 KWG definiert und gilt für… …verbundenen Unternehmen. 2.2 Die relevanten Einzelobergrenzen dürfen zu nicht mehr als 80 % ausgeschöpft werden. Dadurch reduziert sich die 25 %-Grenze auf 20 %…
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