• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "BAKred"
    (Auswahl entfernen)

… nach Inhalt

  • Autorenvorschriften (87)

… nach Jahr

  • 2018 (1)
  • 2015 (1)
  • 2012 (18)
  • 2011 (8)
  • 2010 (1)
  • 2009 (3)
  • 2002 (5)
  • 2001 (4)
  • 2000 (35)
  • 1999 (1)
  • 1997 (1)
  • 1996 (1)
  • 1995 (2)
  • 1992 (1)
  • 1991 (1)
  • 1990 (1)
  • 1987 (1)
  • 1985 (1)
  • 1984 (1)

Alle Filter anzeigen

Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

87 Treffer, Seite 5 von 9, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 14/97 des BAK betreffend Grundsatz I gemäß §§ 10 und 10a KWG wegen Mitteilungen an die Institute über ergangene Entscheidungen zu Adressengewichtungssätzen vom 30. Dezember 1997


    Lieferung: 07/11
    …Adresse in den Grundsatz I durch die Kreditinstitute selbst nicht zweifelsfrei hat geklärt werden können und somit die Hohe des für die Unterlegung… …Kreditinstitute vorausgehen, den Sachverhalt zunächst selbst zu prüfen und abschließend zu entscheiden. Diese Prüfung ist in der Anfrage darzustellen. Hierbei sind… …Richtlinie 89/647/EWG des Rates über einen Solvabilitätskoeffizienten für Kreditinstitute (Hypothekendarlehen) Mit der Richtlinie 98/32/EG des Europäischen… …Solvabilitätskoeffizienten für Kreditinstitute, die am 21. Juli 1998 in Kraft getreten ist, hat die EU rechtliche Regeln für die Gewichtung des gewerblichen Realkredits mit 50… …I 7 – A 213 – 3/95 an alle Kreditinstitute vom 19. Dezember 1995 (abgedruckt in der Textsammlung Consbruch/ Möller/Bähre/Schneider: KWG unter Tz… …89/647/EWG des Rates über einen Solvabilitätskoeffizienten für Kreditinstitute (Amtsblatt der EG L Nr. 204 vom 21. Juli 1998) (im folgenden kurz als…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betr. Grundsatz I – Anrechnung von Finanz-Swaps, Finanztermingeschäften und erworbenen Optionsrechten nach der Laufzeitmethode oder der Marktbewertungsmethode Abs. 6 Satz 1 erster Halbsatz vom 27. Oktober 1994


    Lieferung: 06/00
    …Satz 1 erster Halbsatz) Nach Grundsatz I Abs. 6 Satz 1 erster Halbsatz dürfen die Kreditinstitute wählen, ob sie bei der Berechnung der Kennziffer des… …EG-Solvabilitätsrichtlinie übernommen werden, so daß hiervon nur diejenigen Kreditinstitute betroffen sind, die ihren Solvabilitätskoeffizienten zusätzlich zum Grundsatz I… …werden die Kreditinstitute, die die Vorschriften der KapRL zu erfüllen haben werden, schon deshalb nicht umhin können, künftig die Marktbewertung… …Frage an mich herangetragen worden, ob verschiedene gruppenangehörige Kreditinstitute unterschiedliche Methoden verwenden dürfen oder ob das… …. QG 1 in den Zeilen 26 bis 29 das Wort „oder“ durch das Wort „und“ ersetzt werden wird, dürfen die Kreditinstitute die vorhandenen Meldebögen weiter…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betr. Meldung zum Grundsatz I durch die Bürgschaftsbanken vom 5. Mai 1993


    Lieferung: 06/00
    …Seite wie Kreditinstitute im EG-rechtlichen Sinne von der für sie geltenden günstigeren Adressengewichtung im Grundsatz I in Höhe von 20 % profitieren… …aufsichtsrechtlichen Bedingungen unterliegen wie andere Kreditinstitute auch. Denkbar wäre allenfalls, den Turnus der Grundsatz-Meldungen zu verringern, da die… …übrigen sieht Abs. 3 der Präambel zu den Grundsätzen vor, daß für Kreditinstitute, die ausschließlich Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 7…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

        Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 08/18
    …Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27. 6. 2013, S. 1) und der auf ihrer… …Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABI. L 176 vom 27.6.2013, S. 1; L 208 vom 2.8.2013, S. 68, L 321 vom…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 16/96 des BAK betr. § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KWG Anrechnungserleichterung für dinglich auf Wohneigentum gesicherte Kredite Verkehrswert, Freibetragsregelung, Bewertungsvorschriften vom 30. Dezember 1996


    Lieferung: 02/12
    …– an alle Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland Betr.: § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KWG) 2) Anrechnungserleichterung für dinglich auf… …unproblematisch ist die Privilegierung jedoch nicht. Die Kreditinstitute müssen damit rechnen, daß ich diese Entscheidung kurzfristig revidieren werde, falls die…
  • Dokumententyp - BAKred

    Anordnung des BAK betreffend Anzeige von Ûberschreitungen der Obergrenze des § 2 Abs. 2 Satz 1 Grundsatz I durch Institute vom 15. Dezember 1998


    Lieferung: 07/11
    …. Oktober 1998 hebe ich meine Anordnung über die Anzeige von Überschreitungen der Obergrenzen des Grundsatzes I a durch Kreditinstitute vom 18. September 1992…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren nach den für das Anlagevermögen geltenden Regeln vom 19. März 1993


    Lieferung: 05/95
    …Kreditinstitute in ihren Jahresabschlüssen festverzinsliche Wertpapiere wie Anlagevermögen bewertet haben, offenbar um auf diese Weise Abschreibungen zu vermeiden… …das Anlagevermögen Gebrauch gemacht, würde ich es für richtig halten, wenn die Kreditinstitute im Geschäftsbericht hierauf hinweisen. Ferner halte ich…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betr. Abschluß von Devisengeschäften zu deutlich von den Marktkursen abweichenden Kursen; hier: vorzeitige Abwicklung von Devisentermingeschäften vom 24. Februar 1986


    Lieferung: 06/00
    …Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute“, Kza 281 Nr. 22, S. 88 ff. 2 ) s. Kza 196 Nr. 9. KWG, Erg.-Lfg. 6 / 00 17…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betreffend Gewichtung von Risikoaktiva gegenüber Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung im Grundsatz I gemäß §§10 Abs. 1, 10a Abs. 1 KWG vom 18. Dezember 1995


    Lieferung: 06/00
    …eingeschränkten Solvenzaufsicht sind die genannten Unternehmen bis auf weiteres nicht als Kreditinstitute im Sinne des Grundsatzes I Abs. 10 Nr. 1 Buchst. e)…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 2/01 des BAK betreffend Zurechnung der Slowakischen Republik und Mexikos zur Zone A vom 19. Februar 2001


    Lieferung: 01/02
    …196 Anordnungen zu den Grundsätzen Nr. 88 Rundschreiben 2 / 01 des BAK vom 19. Februar 2001 – I 5 – A 213 – 2 / 95 Betr.: an alle Kreditinstitute und…
◄ zurück 3 4 5 6 7 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück