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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan


    Lieferung: 07/21
    …Gesetzen .................................... 75 Mandatsbeschränkung bei Instituten von nicht wesentlicher Bedeutung (Abs. 3a)… …Komplexität der von dem Institut, der Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe, der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft… …übergeordnetes Unternehmen bestimmt worden ist und ihr ein CRR-Kreditinstitut nachgeordnet ist. 3 Dabei gelten im Sinne von Satz 1 Nummer 3 und 4 mehrere Mandate… …. an denen das Institut eine bedeutende Beteiligung hält. 4 Mehrere Mandate gelten auch dann im Sinne von Satz 3 als ein Mandat, wenn sich darunter… …Einhaltung der einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen Regelungen überwachen. 2 Es muss der Erörterung von Strategien, Risiken und Vergütungssystemen für… …gemischten Finanzholding-Gesellschaft soll abhängig von der Größe, der internen Organisation und der Art, des Umfangs, der Komplexität und dem Risikogehalt der… …stehen. 3 Soweit dies nicht der Fall ist, verlangt der Risikoausschuss von der Geschäftsleitung Vorschläge, wie die Konditionen im Kundengeschäft in… …das Vergütungssystem gesetzten Anreize die Risiko-, Kapital- und Liquiditätsstruktur des Unternehmens sowie die Wahrscheinlichkeit und Fälligkeit von… …mitzuteilen. 3 Die Gründe für eine Zusammenlegung sind von dem Unternehmen zu dokumentieren. 4 Auf den gemeinsamen Prüfungs- und Risikoausschuss finden die… …Absätze 8 und 9 entsprechende Anwendung. (11) 1 Der Nominierungsausschuss unterstützt das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan bei der 1. Ermittlung von…
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