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498 Treffer, Seite 49 von 50, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung des Finanzausschusses - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 03/85
    …berufliche Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und ihre Zugehörigkeit zu einem Unternehmen ist in dem Geschäftsbericht anzugeben. D. Kosten Wesentliche… …gemeinwirtschaftlichen Unternehmen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Partnerschaft in der Wirtschaft Professor Dr. Ernst Geßler Professor Dr. Wilhelm Hankel… …eine ausdrückliche Weisung eingeholt werden muß. Die berufliche Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und ihre Zugehörigkeit zu einem Unternehmen ist in… …. 2 Vergleichsordnung. Dadurch wird klargestellt, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bei von der Aufsicht freigestellten Unternehmen auch im…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 02/97
    …von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten beraten, mit dem insbesondere die Eigenkapitalanforderungen an solche Unternehmen geregelt werden sollen, die… …Abs. 1 Satz 2 KWG darstellen und von deutschen Unternehmen nur betrieben werden dürfen, nachdem ihnen eine Bankerlaubnis erteilt worden ist. Zu diesen… …ist es nicht ausgeschlossen, daß ein Unternehmen, das eines der in Absatz 3 aufge- 40 Entwurf 4. Änderungsgesetz KWG 595 zählten Geschäfte durchführt… …Unternehmen bereits bei Durchführung nur eines einzigen der in den Tatbeständen genannten Geschäfte zum Finanzinstitut, sofern dieses Geschäft die… …Unternehmensverbindungen des Inhabers mit anderen Unternehmen gemacht wurden. Das Bundesaufsichtsamt muß insbesondere in der Lage sein zu entscheiden, ob und welche… …verbundenen Unternehmen konsolidiert beaufsichtigt werden müssen. Dies kann bei einer verschachtelten Konzernstruktur u. U. bewußt verschleiert werden. Außerdem… …müssen die Verantwortlichkeiten in den verbundenen Unternehmen erkennbar sein, um die konzernlenkenden Personen ggf. auf ihre Zuverlässigkeit überprüfen zu…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Stellungnahme des Bundesrates


    Lieferung: 04/92
    …lediglich die notierten Wertpapiere und damit auch nur der notierte Anteilsbesitz an anderen Unternehmen einbezogen. Innerhalb der genossenschaftlichen… …hier auch eine Einbeziehung von etwaigen mobilen Filialen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen…
  • Dokumententyp - Materialien

    Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates


    Lieferung: 04/92
    …über das Kreditwesen tätig ist, wenn in diesem Geschäftsraum ausschließlich bankübliche Geschäfte betrieben werden, zu denen diese Unternehmen nach dem…
  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 01/93
    …sind, auf die gesonderte Zulassung zu verzichten, –– dies unter bestimmten Bedingungen auf Unternehmen aus anderen Staaten auszudehnen, –– Ausdehnung der… …Unternehmen aus anderen Staaten auszudehnen, –– Erweiterung der Verpflichtung der deutschen Bankaufsichtsbehörden zur Zusammenarbeit mit den zuständigen… …notiert, so daß eine Nichtberücksichtigung solcher Anteile bei den betreffenden Unternehmen bei vergleichbaren Wertreserven gegenüber Konkurrenzinstituten… …Fall, daß das Unternehmen nicht mehr die Voraussetzungen der steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaft gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG erfüllt. Diese… …ausländische Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft anzuwenden sind. Der Hinweis auf § 53 c Nr. 1 KWG ist dafür…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …eingeführte Zusammenfassungsverfahren in mehrfacher Hinsicht erweitert: Es werden in den Konsolidierungskreis nunmehr auch Finanzinstitute und Unternehmen mit…
  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 02/97
    …des Gemeinschaftsrechts. – In den Konsolidierungskreis werden neben Kreditinstituten auch Finanzinstitute und Unternehmen mit bankbezogenen… …Tochterunternehmen. Als Tochterunternehmen gelten auch alle Unternehmen, auf die ein beherrschender Einfluß ausgeübt werden kann; jedes Tochterunternehmen eines… …mittelbaren Beteiligung von mindestens 20 vom Hundert eine gemeinsame Leitung des Beteiligungsunternehmens mit nicht gruppenangehörigen Unternehmen besteht und… …Quote zu konsolidieren (Umsetzung in § 10 a Abs. 6 und 7). – Gemischte Unternehmen werden zwar nicht wie Finanzholding-Gesellschaften in die… …Konsolidierung einbezogen, die Bankaufsichtsbehörden müssen aber über die finanzielle Lage eines Tochterkreditinstituts dieser Unternehmen unterrichtet werden… …; auch über nicht in die Konsolidierung einbezogene sonstige Unternehmen kann die Bankenaufsicht ergänzende Informationen anfordern (Umsetzung in § 25 Abs… …(Umsetzung in § 8 Abs. 3). Sie beinhalten nunmehr den Austausch von Informationen über alle in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen, aber auch über… …gemischte Unternehmen und über nicht in die Konsolidierung einbezogene sonstige Unternehmen, soweit sie Tochterunternehmen oder beherrschte Unternehmen sind… …. Außerdem ist der grenzüberschreitende Informationsfluß zwischen den Unternehmen zu gewährleisten (Umsetzung in § 44 a). – Bei der konsolidierten Aufsicht… …vergebenen Kredite der gruppenangehörigen Unternehmen einer Kreditinstitutsgruppe oder einer Finanzholding-Gruppe an einen einzelnen Kunden oder eine Gruppe…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Stellungnahme des Bundesrates


    Lieferung: 04/95
    …sind keine Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes“ eingefügt. B e g r ü n d u n g Der neugefaßte § 10 Abs. 6 a Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a sieht eine… …einen Beteiligungszweckverband eine Beteiligung an der Norddeutschen Landesbank / Girozentrale. Dieser Zweckverband ist kein Unternehmen. Bei anderer… …gruppenangehörige Unternehmen.“ B e g r ü n d u n g Die Ausnahme von Darlehen staatlicher Förderbanken an gruppenangehörige Unternehmen ist notwendig, um die…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …Gesetzentwurfs, der insbesondere folgendes vorsieht: –– Erweiterung der in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen um Finanzinstitute und… …Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf Finanzholding-Gesellschaften. –– Beginn der… …zwischen den Unternehmen. –– Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, Tochterunternehmen von Kreditinstituten mit Sitz in Drittländern durch… …Unternehmen auf Finanzinstitute und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf… …ihren in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen mit Sitz im Inland zu versagen, wenn die Gesellschaft ihren für die Erstellung… …gegenüber –– gemischten Unternehmen (Unternehmen, die weder Kreditinstitute noch Finanzholding-Gesellschaften sind, aber mindestens ein Kreditinstitut als… …, solche Gruppen in die konsolidierte Beaufsichtigung einzubeziehen. –– Gewährleistung des grenzüberschreitenden Informationsflusses zwischen den Unternehmen… …Unternehmen anzusehen sind, –– Klarstellung, daß der Beteiligungsabzug nicht vorgenommen wird, wenn sich der Anteilsbesitz aus einer auf öffentlich-rechtlicher… …Teil des aktivischen Unterschiedsbetrages, der auf die sonstigen beim nachgeordneten Unternehmen vorhandenen nicht realisierten Reserven entfällt, ist… …, sofern –– ihr quotaler Buchwert höher ist als der Buchwert der sie vermittelnden Anteile oder sie über ein Unternehmen außerhalb des Kreditinstitutsoder…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zu Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften


    Lieferung: 05/97
    …Unternehmen vorgeschrieben, die gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen erbringen. Zu den Wertpapierdienstleistungen gehören neben der Anlagevermittlung und der… …Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung), • die Besorgung von Zahlungsaufträgen für… …, Kursmakler, andere an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassene Unternehmen, Finanzdienstleistungsinstitute sowie durch inländische… …Finanzdienstleistungsinstituten. Die Belastung für die Wirtschaft insgesamt und auch die Belastung mittelständischer Unternehmen dürfte sich gemessen an den Gesamtkosten von…
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