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3 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Gesetzestext Vor

    Vor § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 01/03
    …und die §§ 10 a, 11 und 13 bis 13 b anwenden. (4) Kreditinstitute, die am 1. Januar 1998 über eine Erlaubnis nach § 32 verfügen, brauchen die §§ 10, 10… …a und 13 bis 13 b erst ab 1. Okto- KWG, Erg.-Lfg. 1 / 03 1 115 vor § 64 e ber 1998 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Kreditinstitute, welche… …(BGBl. I S. 64) anzuwenden. Soweit die in Satz 1 genannten Kreditinstitute die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b anwenden, haben sie dies der Bundesanstalt und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetzestext Vor

    Vor § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie


    Lieferung: 03/07
    …KSA die Anforderungen des Grundsatzes I der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute in der Fassung der Bekanntmachung vom…
  • Dokumententyp - Gesetzestext Vor

    Vor § 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie


    Lieferung: 04/11
    …geltenden Fassung erfüllt, die dort getroffenen Regelungen fort. (2) Kreditinstitute, die die in § 10 Absatz 2 Satz 3 bis 5 enthaltenen Anrechnungsgrenzen zum…
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