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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 03/04
    …Unternehmen den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt. Ihre Entscheidungen binden die Verwaltungsbehörden. Geändert durch das Sechste KWG-Änderungsgesetz vom… …eine Entscheidungsbefugnis bei Zw e i - f e l s f ä l l e n ein, in denen nicht feststeht, ob ein Unternehmen den Vorschriften des Kreditwesengesetzes… …bestehen, ob ein Unternehmen den Vorschriften des Gesetzes unterliegt. Praktisch hat die BaFin 2 KWG, Erg.-Lfg. 3 / 04 1 115 § 4 KWG – Kommentar eine… …, kann die BaFin z. B. nicht den Kreis der in § 1 Abs. 1 Satz 2 aufgezählten Bankgeschäfte auf diese Weise erweitern und etwa Unternehmen, die andere… …nur diesen Fall entscheiden kann, sondern auch die beiden weiteren gleichgelagerten Fälle, ob ein Unternehmen n o c h und i n w i e w e i t ein… …Unternehmen den Vorschriften des Gesetzes unterliegt (so auch Szagunn, Haug, Ergenzinger, Kommentar zum KWG, 6. Auflage, Anm. 4 zu § 4). Zu jenen Fällen… …. Dagegen ist die Frage, ob die BaFin auch eine Entscheidungsbefugnis nach § 4 hinsichtlich der Unternehmen hat, die v e r b o t e n e G e s c h ä f t e gemäß… …§ 3 betreiben, mehr theoretischer Natur, da die BaFin einmal gegen solche Unternehmen ohnehin nach § 36 unmittelbar vorgehen bzw. Strafanzeige nach §… …ein Unternehmen d e n Vo r s c h r i f t e n d e s K r e d i t w e s e n g e s e t z e s u n t e r l i e g t . Dieser Wortlaut stellt eine bewußte… …klären. Gerade im Hinblick auf diese Folge ist wohl der geänderte Wortlaut des § 4 „ob ein Unternehmen den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt“ bewußt…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 42 Entscheidung der Bundesanstalt


    Lieferung: 03/04
    …KWG – Kommentar 115 § 42 § 42 Entscheidung der Bundesanstalt Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen zu Führung der in §§… …gegenüber einem Kreditinstitut als auch gegenüber einem Unternehmen, das nicht den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes unterliegt. Der Entscheidung der BaFin… …Entscheidungsbefugnis des § 42 hat die BaFin nur dann, wenn nach seinem pflichtgemäßen Ermessen Zw e i f e l bestehen, ob ein Unternehmen zur Führung der in §§ 39 und 40… …genannten Bezeichnungen befugt ist. Diese Zweifel können bei dem Unternehmen aufkommen (Prüfung der BaFin auf Anregung oder Antrag) oder bei der BaFin selbst… …tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, die einem Unternehmen das Recht geben, eine der in §§ 39 und 40 genannten Bezeichnungen zu führen, z. B… …Einzelverfügung der Ba- Fin, deren Befolgung gemäß § 50 erzwungen werden kann, entgegen. Bei Unternehmen, die nicht den Vorschriften des KWG unterliegen, versagt…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 39 Bezeichnungen" Bank" und "Bankier"


    Lieferung: 03/04
    …Unternehmen nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 und 2 oder Abs. 7; 2. andere Unternehmen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes eine solche Bezeichnung nach den… …Kreditinstitute mit Erlaubnis nach § 32. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 – 3 Andere Unternehmen… …Unternehmen, die bei Inkrafttreten des Kreditwesengesetzes eine solche Bezeichnung nach den bisherigen Vorschriften befugt geführt haben. Über die… …auf den Wortlaut des § 1 Abs. 1 S. 1 (Begriff Kreditinstitut) hätten bestimmte Unternehmen nicht das Recht, derartige Bezeichnungen zu führen, obwohl… …dies a) neue Unternehmen, welche die Erlaubnis nach § 32 besitzen, aber ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben (also noch nicht… …„Kreditinstitut“ i. S. von § 1 Abs. 1 S. 1 sind), b) Unternehmen, deren Bankgeschäft so weit zurückgegangen ist, daß es nicht mehr einen in kaufmännischer Weise… …eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (also Minderkaufleute, die nicht dem § 1 Abs. 1 S. 1 entsprechen), 2 KWG – Kommentar 115 § 39 c) Unternehmen, die ihren… …, für die Zeit der Abwicklung. Andere Unternehmen – (Nr. 2) Das Recht, eine der nach § 39 Abs. 1 geschützten Bezeichnungen zu führen, haben auch N i c h t… …befugt geführt haben. Hier soll durch das neue KWG also keine Änderung des bisherigen Zustandes eintreten. Bei diesen Unternehmen wird es sich überwiegend… …usw., die das Wort „Bank“ in ihrer Firma führen. Zu den Unternehmen, die ebenfalls nicht unter die Gruppe Kreditinstitute fallen und dennoch die…
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