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4 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 42 Entscheidung der Bundesanstalt


    Lieferung: 03/04
    …39 und 40 genannten Bezeichnungen befugt ist. Sie hat ihre Entscheidungen dem Registergericht mitzuteilen. Geändert durch das Gesetz über die… …Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). Das Gesetz räumt mit dieser Vorschrift der BaFin einen „Sonderfall der E n t s c… …Gesetz selbst durch die Regelung des § 43 dem R e g i s t e r g e r i c h t d a s e n d g ü l t i g e D u r c h s e t z u n g s r e c h t eingeräumt worden…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde


    Lieferung: 03/04
    …ist die Bundesanstalt. Geändert durch das Gesetz über die Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). In dem durch… …Ordnungswidrigkeiten s a c h l i c h zuständig die Verwaltungsbehörde, die durch Gesetz bestimmt wird. Diese gesetzliche Bestimmung ist für den Bereich des… …Verwaltungsbehörde (1) Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig, soweit nicht hierzu nach diesem Gesetz die Staatsanwaltschaft… …Ordnungswidrigkeiten zuständig, soweit nicht hierzu nach diesem Gesetz das Gericht berufen ist. § 36 Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde (1) Sachlich… …zuständig ist 1. die Verwaltungsbehörde, die durch Gesetz bestimmt wird, 2. mangels einer solchen Bestimmung a) die fachlich zuständige oberste Landesbehörde… …oder b) der fachlich zuständige Bundesminister, soweit das Gesetz von Bundesbehörden ausgeführt wird. (2) Die Landesregierung kann die Zuständigkeit nach… …Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, 1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als… …eintausend Euro. (3) Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. (4) Die Verjährung ruht, solange 1. nach dem Gesetz der Vollstreckung nicht…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 03/04
    …22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) – Kza 599 – 600. Geändert durch das Gesetz über die Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Mit dem 6. KWG-Änderungsgesetz wurden in Satz 1 die Worte „für das Kreditwesen“ aus redaktionellen Gründen gestrichen. Das Gesetz räumt der BaFin… …der ihm durch ein Gesetz gezogenen Grenzen Entscheidungen treffen könnte, da die Kreditinstitutseigenschaft nicht nur hinsichtlich des KWG, sondern auch…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Lieferung: 03/04
    …, in der das Wort „Bank“ oder „Bankier“ enthalten ist, dürfen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur… …(BGBl. I S. 2518) – Kza 599 – 600 –. Abs. 3 geändert durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S… …vorgenannten Bezeichnungen kommt, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, zugute 1. Kreditinstituten, die eine Erlaubnis nach § 32 besitzen, 2. anderen… …zusätzlich der Vorbehalt „soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist“ auf eine besondere gesetzliche Grundlage hinwiese: § 1 des Gesetzes über die…
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