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36 Treffer, Seite 4 von 4, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 11/99 des BAK betreffend Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a KWG wegen Verzeichnis der geregelten Märkte im Sinne des Artikel 1 Nr. 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen Wertpapierdienstleistungsrichtlinie – WDRL vom 22. Juli 1999


    Lieferung: 03/00
    …Anordnungen zu den Grundsätzen 196 Nr. 73 Rundschreiben 11 / 99 des BAK vom 22. Juli 1999 – I 5 – D – 1 / 97 an alle Kreditinstitute und…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 18/99 des BAK betreffend Grundsatz II gemäß § 11 KWG vom 22. Dezember 1999


    Lieferung: 05/00
    …196 Anordnungen zu den Grundsätzen Nr. 75 Rundschreiben 18 / 99 des BAK vom 22. Dezember 1999 an alle Kreditinstitute und an alle…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Anwendung der Bestimmungen über den Abzug von Krediten an Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter und sonstige maßgebliche Anteilseigner von Kreditinstituten § 10 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2, § 10 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 10 Abs. 8 und § 19 Abs. 2 Satz 1 KWG vom 8. April 1986


    Lieferung: 04/00
    …§§ 13 bis 18 KWG bei Forderungssalden, die im Verrechnungsverkehr der Kreditinstitute auf Interbankkonten entstehen, wegen unüberwindlicher praktischer…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Viertes Gesetz zur Ände rung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember


    Lieferung: 04/00
    …Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2211, 4… …Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2211, 4. KWG-Änderungsgesetz) Anbei übersende ich Ihnen meine Verlautbarung zum Vierten Gesetz zur Änderung des… …Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2211, 4. KWG- Änderungsgesetz) mit der Bitte… …, sie an die Ihnen angeschlossenen Kreditinstitute weiterzuleiten. Ich hatte Ihnen mit Schreiben vom 6. Mai 1993 Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf… …Sachverständi- genqualifikation vom Bundesaufsichtsamt reibungslos durchgeführt werden kann, was auch im Interesse der Kreditinstitute liegen dürfte. Nur eine… …Kreditinstitute verpflichten, mit die Anzeigen nach §§ 10 Abs. 4 b Satz 4 KWG, 32 Abs. 3 Satz 1 KAG in dreifacher Ausfertigung einzureichen, wobei zwei… …Ausfertigungen für die zuständige Zweiganstalt der Landeszentralbank bestimmt sind. Ich erwarte, daß die Kreditinstitute im Interesse der Verwaltungsvereinfachung… …Kreditinstitute die Wertpapiere des Handelsbestandes und der „Liquiditätsreserve“ außer Ansatz lassen. Das einzelne Kreditinstitut hat gleichwohl seinen gesamten… …Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2211, 4… …Kapitalfestsetzung gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 KWG. Die Kreditinstitute, die nicht realisierte Reserven in ihr haftendes Eigenkapital einbeziehen wollen, dürfen nicht…
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  • Dokumententyp - BAKred

    Bekanntmachung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen vom 21. Dezember 1998


    Lieferung: 02/00
    …des Stimmrechts 14. Zweigstellen im Ausland 15. Behandlung von Kundenbeschwerden Die Kreditinstitute haben die folgenden Anforderungen an die… …Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen einzuhalten. Kreditinstitute, die eine Erlaubnis zum Betreiben des… …Depotgeschäfts 490 (2) Werden Kundenaufträge zur Verwahrung von Wertpapieren von Kreditinstituten lediglich an andere Kreditinstitute weitergeleitet, so ist… …Kreditinstitute müssen dafür Sorge tragen, daß sie die Mitteilungen von der Gesellschaft erhalten, und zwar auch für die Kreditinstitute, deren Depotkunden sie… …das Kreditinstitut auch dies mitzuteilen. Die Kreditinstitute haben über die personelle Verflechtung mit den Gesellschaften eine Liste zu führen, die… …auszuüben oder ausüben zu lassen. (5) Die Kreditinstitute haben die ihnen nach § 125 Abs. 1 AktG zugegangenen Mitteilungen auf ihre Vollständigkeit zu… …haben die Kreditinstitute je ein Exemplar von allen Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG und Vorschlägen oder sonstigen den Aktionären nach § 128 Abs. 2… …Kreditinstitute sind im Rahmen des § 135 AktG verpflichtet, das Stimmrecht für sämtliche in Verwahrung befindlichen Aktien des Vollmachtgebers und den ihnen… …Das Vorliegen von 15-Monats-Vollmachten und ihre Gültigkeitsdauer sind zu dokumentieren. Die Kreditinstitute haben die Dauer der Vollmacht zu überwachen… …. (8) Die Kreditinstitute haben durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß sämtliche von den Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Verhaltensnormen des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. für Kreditinstitute am deutschen Devisenmarkt vom 7. Februar 1979


    Lieferung: 05/00
    …Kreditinstitute am deutschen Devisenmarkt 1. Grundlage und Voraussetzung für die Teilnahme am Devisengeschäft und dessen Abwicklung ist für die Kreditinstitute… …Vertraulichkeit, –– der ungeschriebenen ethischen und moralischen Gesetze freier Märkte. Kreditinstitute arbeiten nur mit Marklern zusammen, die die erwähnten… …Bestimmungen, Grundsätze und Bedingungen beachten. 2. Die Geschäftsleitungen der einzelnen Kreditinstitute sowie die Devisenhändler haben dafür zu sorgen, daß… …Dienstleistungsgeschäfte in Fremdwährung zugrunde liegen, sind die Verlautbarungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zu beachten.) 4. Kreditinstitute sollen weder… …davon, ob sie zu Abschlüssen führen oder nicht. Kreditinstitute arbeiten nur mit Maklern zusammen, die allen in- und ausländischen Kreditinstituten… …von ihr autorisierten Stelle) zur Kenntnis gebracht werden. KWG, Erg.-Lfg. 5 / 00 3 196 Anordnungen zu den Grundsätzen 7. Kreditinstitute arbeiten nur… …mit Maklern zusammen, die sich auf die Vermittlung von Geschäften zwischen Kreditinstituten beschränken. 8. Kreditinstitute arbeiten nur mit Maklern… …zusammen, die ihre Vermittlungen den Prinzipien strikter Neutralität unterwerfen. 9. Kreditinstitute ermöglichen Maklern nicht das Eingehen eigener… …Devisenpositionen und akzeptieren z. B. nicht Geschäfte „von oder an Aufgabe“. 10. Kreditinstitute arbeiten nur mit Maklern zusammen, die sofort nach… …Abschlüsse zuzusenden. 11. Die Kreditinstitute weisen ihre Händler an, keine Zuwendungen von Maklern anzunehmen oder zu fordern, welche die Unabhängigkeit des…
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