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KWG/CRR

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  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und sowie die darüber zu erstellenden Berichte Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV vom 04.08.2015


    Lieferung: 01/20
    …den Begriff „verbundene Unternehmen“ (Absatz 2 Nr. 6) ist die Definition des § 271 Abs. 2 HGB zugrunde zu legen. Zu den Verträgen geschäftspolitischer… …Unternehmen des Finanzsektors einschließlich Versicherungen und Unternehmen, die gegebenenfalls in den Vertrieb der Produkte des Instituts eingeschaltet sind… …übergeordneten Unternehmen die Einhaltung der Vergütungsanforderungen innerhalb der Gruppe gemäß § 27 der Institutsvergütungsverordnung, 5. sowie die Einbindung… …Institute) Es handelt sich um die Anpassung von Verweisen. Sofern von nachgeordneten Instituten oder übergeordneten Unternehmen einer Gruppe die… …Waiver-Regelung des § 2a KWG vollständig oder in Teilen in Anspruch genommen wurde, entfällt die Berichterstattung bei den jeweiligen gruppenangehörigen Unternehmen… …. Aus Kreditverhältnissen der Personen, ihrer nahen Angehörigen sowie der Unternehmen, die die Personen leiten oder kontrollieren können sich… …Einzelund Konzernabschluss identisch sein. § 45 PrüfbV (In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen) Es handelt sich um eine… …Absatz 1 Satz 2 hat der Abschlussprüfer insbesondere beim Kernkapital darauf zu achten, dass die zugerechneten Elemente dem nachgeordneten Unternehmen oder…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung vom 16.01.2018


    Lieferung: 01/20
    …Berechtigte, – die Anzahl der Korrespondenzbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz in EU-/EWR-Staaten, Drittstaaten bzw. Hochrisikostaaten im Sinne von § 15 Abs. 2…
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