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KWG/CRR

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  • Dokumententyp - Sonstige

        Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen vom 7.8.2013, BGBl. I S. 3090 – Abschirmungsgesetz


    Lieferung: 09/17
    …Auslegungshilfe entbindet die Institute nicht, umfassend und nachvollziehbar die Identifikation der potenziell verbotenen Geschäfte zu dokumentieren und… …, sowie Institute, die nach § 1a KWG in Verbindung mit Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Konsolidierung vorzunehmen haben. Nachgeordnete… …Unternehmen sind Unternehmen, die nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu konsolidieren sind oder freiwillig konsolidiert werden; Institute, die… …nach § 1a KWG als CRR-Institute gelten, gelten hierbei als Institute im Sinne des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. 2… …. Sie gelten nicht als „Institute und Finanzinstitute“, die nach Art. 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu konsolidieren sind (vgl. EBA Single… …grenzüberschreitend erbrachten Finanzdienstleistungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom April 2005). 3. Ausgenommen sind nur Institute… …32 Absatz 1 KWG (Grundsatz der einheitlichen europäischen Lizenz und der gegenseitigen Anerkennung der Herkunftsstaatsaufsicht). Für diese Institute… …werden, zum Beispiel auf Geschäftsbereichs- oder Portfolioebene. Die Institute können für sie geeignete Kennzahlen für die Überwachung verwenden. 4. Das… …des Abschirmungsgesetzes ist es, dass gerade große systemrelevante Institute keine unverhältnismäßig hohen Risiken eingehen, die den Bestand des…
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