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  • Dokumententyp - Materialien

    Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG


    Lieferung: 03/16
    …sowohl auf Kreditinstitute als auch auf Wertpapierfirmen anwendbar. Aus Gründen der Klarheit und einer kohärenten Anwendung dieser Bestimmungen sollten sie… …in neuen Gesetzgebungsakten zusammengefasst werden, die sowohl für Kreditinstitute als auch für Wertpapierfirmen gelten, nämlich dieser Richtlinie und… …außerdem Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Diese Anforderungen sollten in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 enthalten sein, die… …einheitliche und direkt anwendbare Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen festlegt, da derartige Anforderungen in engem Zusammenhang mit… …Regelung des Bankgeschäfts, den Aufsichtsrahmen und die Aufsichtsvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen bilden. (3) Die in der Verordnung (EU)… …Behörden auf der Grundlage ihrer laufenden aufsichtlichen Überprüfung der einzelnen Kreditinstitute und Wertpapierfirmen entscheiden. Das Spektrum derartiger… …Verwirklichung des Binnenmarkts im Bereich der Kreditinstitute darstellen. (6) Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts bedarf es über die gesetzlichen… …kohärent und wirksam umgesetzt wird, dass das einheitliche Regelwerk für Finanzdienstleistungen auf die Kreditinstitute in allen betroffenen Mitgliedstaaten… …in derselben Weise angewandt wird und dass bei der Beaufsichtigung dieser Kreditinstitute höchste, von nicht aufsichtsrechtlichen Überlegungen… …ähnlichen Wertpapieren, entgegennehmen und Kredite für eigene Rechnung gewähren. Allerdings sollten Ausnahmen für gewisse Kreditinstitute vorgesehen werden…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Richtlinie EU 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung EU Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission


    Lieferung: 04/16
    …. 4/16 1 1350 Richtlinie (EU) 2015/849 (2) Die Solidität, Integrität und Stabilität der Kreditinstitute und Finanzinstitute sowie das Vertrauen in das… …Behörden und Informationsaustausch durch Kreditinstitute und Finanzinstitute und andere Verpflichtete zulässig sein. Personenbezogene Daten sollten von den… …Richtlinie. (48) Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ein internationales Problem und sollten deshalb auch global bekämpft werden. Kreditinstitute und…
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