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  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung über die Liquidität der Institute – Liquiditätsverordnung – LiqV


    Lieferung: 03/09
    …Liquiditätsverordnung 193 a Anlage Begründung zur Verordnung über die Liquidität der Institute (Liquiditätsverordnung – LiqV) Allgemeiner Teil Das… …Zahlungsbereitschaft (Liquidität) der Institute. Daneben werden in § 9 LiqV die Artikel 5 und 6 der Richtlinie 2000 / 46 / EG umgesetzt. Besonderer Teil Zu § 1 Die… …Vorschrift bezeichnet den Kreis derjenigen Institute, auf den die Verordnung anwendbar ist. Nach Absatz 1 haben die Institute, für die § 11 KWG gilt, die… …EWR beauftragt (Artikel 41 Satz 1 der Richtlinie 2006 / 48 / EG). Zu § 2 Die Fähigkeit der Institute, zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen… …nachkommen zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Finanzmarkt. Dementsprechend müssen die Institute stets über eine… …: keine festen Restlaufzeiten zugeordnet werden können. Die weiteren Aktiva und Passiva der Bausparkassen sind den Aktiva und Passiva anderer Institute… …zukommt, angemessen und belastet die Institute nicht ungebührlich. Die in Artikel 6 der E-Geld-Richtlinie geforderte Kontrolle der spezifischen… …Beitrag zu einer Stärkung des Risikomanagements der Institute und Institutsgruppen oder Finanzholding-Gruppen im Bereich des Liquiditätsmanagements über die… …zwingenden Mindestanforderungen des § 25a KWG hinaus. Die Institute sollen unwirtschaftliche Dispositionen vermeiden, obwohl ihre ausreichende Liquidität… …induzierten Mehraufwand eines Instituts aus der Nutzung der Öffnungsklausel. Absatz 4 überträgt die Ausnahme für grwppenangehörige Institute („Waiver-Regelung“)…
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