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40 Treffer, Seite 2 von 4, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen - Begründung -


    Lieferung: 01/63
    …Unternehmen bedarf. Unredliches Verhalten von Inhabern oder Geschäftsleitern, insbesondere unrichtige Anzeigen und Auskünfte, können Schwierigkeiten bei einem… …Kreditinstituts ist nach § 31 nur mit staatlicher Erlaubnis zulässig. Der Gesetzeszweck verlangt, daß nur solche Unternehmen Bankgeschäfte betreiben dürfen, die… …Personen oder unzulänglich fundierter Unternehmen in das Kreditgewerbe zu verhindern. Durch die Rücknahme der Erlaubnis und das Verlangen auf Abberufung von… …Geschäftsleitern kann die weitere Betätigung solcher Personen oder Unternehmen unterbunden werden (§§ 34, 35). Besondere Anzeigepflichten (§ 23) sichern die… …er, daß das Standesansehen des Kreditgewerbes für zweifelhafte Geschäfte anderer Unternehmen mißbraucht und dadurch beeinträchtigt wird. Die… …beschränkt deshalb den Begriff des Kreditinstituts auf Unternehmen, deren Geschäftsumfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Eine bestimmte Rechtsform… …des Gesetzes ist bei gewissen Einrichtungen und Unternehmen, die die Merkmale des § 1 Abs. 1 erfüllen, aus besonderen Gründen nicht angebracht. Diese… …Einrichtungen und Unternehmen werden durch § 2 in dem gebotenen Umfang von diesen Vorschriften…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zu Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften


    Lieferung: 05/97
    …zur Teilnahme am Handel zugelassene Unternehmen, Finanzdienstleistungsinstitute sowie durch inländische Emittenten, deren Wertpapiere an einer… …Refinanzierungsmöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Bundesregierung auf, alles zu unternehmen, um bis zum Abschluß der Diskussion über eine Neustrukturierung der… …Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warentermin- und Devisentermingeschäften sowie die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen ein, die ihren Sitz… …Wertpapierdienstleistungsrichtlinie enthält Mindestbedingungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen erbringen. Auf Grund… …Gewährung von Krediten an Anleger für die Durchführung von Geschäften mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten, – die Beratung von Unternehmen… …Geschäftstypen: – die Anlagevermittlung, – die Abschlußvermittlung, – die Finanzportfolioverwaltung und – den Eigenhandel mit Kunden. Unternehmen, die diese… …Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung), – die Besorgung von Zahlungsaufträgen für Dritte im… …Deutschland im Hinblick auf die große Zahl erstmals zu beaufsichtigender Unternehmen zu vermeiden, werden mit der Änderung des KWG über die Richtlinienvorgaben… …Deregulierende Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, der Emittenten von Wertpapieren und… …börsennotierter Unternehmen Im Zuge der Umgestaltung des Aufsichtsrechts, die mit der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs- und der Kapitaladäquanzrichtlinie…
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  • Dokumententyp - Sonstige

        Bericht der Abgeordneten Nina Hauer, Leo Dautzenberg, Andrea Fischer Berlin, Carl-Ludwig Thiele und Heidemarie Ehlert


    Lieferung: 04/15
    …I Gruppe II Gruppe III Gruppe IV Gruppe V a b 1 a) Wertpapierhandels- a) Anlage- und Ab- Finanzportfolioverwal- Anlage- und Ab- Unternehmen, die a)… …Eigenhändler Anlageberater so- ter, lageberater Handelssystem b) Finanztransferge- leasing wie Unternehmen, c) Anlage- und Ab- b) das Platzierungsge- schäft die… …verschaffen 1) Unternehmen, die ausschließlich Tätigkeiten i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 8 KWG oder § 2 Abs. 6 Nr. 9 KWG erbringen, benötigen nur dann eine Erlaubnis… …im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland einen Zugang anbieten. Nicht anzuwenden auf Unternehmen, die als einzige…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …eingeführte Zusammenfassungsverfahren in mehrfacher Hinsicht erweitert: Es werden in den Konsolidierungskreis nunmehr auch Finanzinstitute und Unternehmen mit…
  • Dokumententyp - Materialien

    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses - Bericht des Abgeordneten Ruland


    Lieferung: 01/63
    …Gesetzes, verbotene Geschäfte (§§ 1 bis 4) 1. § 1 Abs. 1 nennt die Geschäfte, die ein Unternehmen zum Kreditinstitut im Sinne dieses Gesetzes machen und es… …herausstellt. Der Ausschuß hält gegen den Widerspruch des Bundesrates am Vorschlag der Bundesregierung fest, nur solche Unternehmen als KWG / Gr. W. 3 580… …7 M zu aufsichtspflichtigen Bankgeschäften erklärt. Diese Geschäfte werden folgendermaßen abgewickelt: Ein Unternehmen veräußert langfristige… …beaufsichtigte Geldgeber an solchen Geschäften beteiligen. Der Ausschuß hält es daher für angebracht, sie der Aufsicht zu unterwerfen. Unternehmen, die solche… …Die Einbeziehung der 7-M-Geschäfte in das KWG darf allerdings nicht dazu führen, daß Unternehmen, die bisher solche Geschäfte im Vertrauen darauf… …Kreditinstitutseigenschaft allein durch die Erfüllung der Merkmale des § 1 Abs. 1 begründet wird, werden auch Unternehmen und öffentliche Stellen zu Kreditinstituten im Sinne… …und die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in den Katalog der vom Gesetz freigestellten Unternehmen einbezogen. Die… …deshalb nicht, wenn das Unternehmen neben dem Einlagengeschäft andere Bankgeschäfte betreibt, die den Umfang der Werksparkasse übersteigen… …eröffnet dem Bundesaufsichtsamt die Möglichkeit einer abstrakten Entscheidung darüber, ob ein Unternehmen dem KWG unterliegt oder nicht. Die abstrakte… …Rechtsmittelfrist, Verzicht auf Rechtsmittel oder verwaltungsgerichtliche Bestätigung in Rechtskraft erwächst und von diesem Unternehmen nachträglich nicht mehr mit…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 02/97
    …Buchstabe b). Die Kreditinstitute werden zur Weitergabe von Informationen an Unternehmen in anderen Staaten für Bankaufsichtszwecke ermächtigt (Artikel 1 Nr… …. 35). Bei Kreditinstituten, an denen Unternehmen in anderen Staaten beteiligt sind, können auf Ersuchen von Bankaufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten… …Bundesaufsichtsamtes auf Unternehmen in anderen Staaten ausgedehnt (Artikel 1 Nr. 35). Schließlich muß das Bundesaufsichtsamt die Erlaubnis für eine Zweigstelle… …widerrufen, wenn dem Unternehmen im anderen Staat die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen worden ist (Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe d). 2. Das… …, erweitert, und die Grenzen für den Anteilsbesitz der Kreditinstitute an anderen Unternehmen werden objektiviert (Artikel 1 Nr. 8). Die Höchstgrenze für den… …. Schließlich kann das Bundesaufsichtsamt die Erlaubnis zur Gründung von Zweigstellen durch Unternehmen mit Sitz in anderen Staaten versagen, wenn die… …unterliegt. Durch die Änderung des Absatzes 4 wird klargestellt, daß auf von der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes freigestellte Unternehmen die Vorschriften… …der §§ 46 a bis 46 c über Maßnahmen bei Konkursgefahr nicht anzuwenden sind, weil diese Vorschriften nicht auf freigestellte Unternehmen zugeschnitten… …sind. Das Bundesaufsichtsamt hat bei diesen Unternehmen nicht die Erkenntnisse, die ein Eingreifen, insbesondere einen Konkursantrag, ermöglichen würden… …gesetzesübergreifende Neuregelung ausgeschlossen werden, daß einzelne Personen, die in geschäftlichen Beziehungen zu Kreditinstituten oder sonstigen Unternehmen und…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …Gesetzentwurfs, der insbesondere folgendes vorsieht: –– Erweiterung der in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen um Finanzinstitute und… …Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf Finanzholding-Gesellschaften. –– Beginn der… …zwischen den Unternehmen. –– Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, Tochterunternehmen von Kreditinstituten mit Sitz in Drittländern durch… …Unternehmen auf Finanzinstitute und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf… …ihren in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen mit Sitz im Inland zu versagen, wenn die Gesellschaft ihren für die Erstellung… …gegenüber –– gemischten Unternehmen (Unternehmen, die weder Kreditinstitute noch Finanzholding-Gesellschaften sind, aber mindestens ein Kreditinstitut als… …, solche Gruppen in die konsolidierte Beaufsichtigung einzubeziehen. –– Gewährleistung des grenzüberschreitenden Informationsflusses zwischen den Unternehmen… …Unternehmen anzusehen sind, –– Klarstellung, daß der Beteiligungsabzug nicht vorgenommen wird, wenn sich der Anteilsbesitz aus einer auf öffentlich-rechtlicher… …Teil des aktivischen Unterschiedsbetrages, der auf die sonstigen beim nachgeordneten Unternehmen vorhandenen nicht realisierten Reserven entfällt, ist… …, sofern –– ihr quotaler Buchwert höher ist als der Buchwert der sie vermittelnden Anteile oder sie über ein Unternehmen außerhalb des Kreditinstitutsoder…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG


    Lieferung: 03/16
    …oder ausübt. Sofern dies nicht unzweifelhaft feststellbar ist, sich die Mehrheit der Vermögenswerte der Unternehmen einer Bankengruppe jedoch in einem… …bei einem Unternehmen aufdeckt, das enge Verbindungen zu einem Institut hat. Die Pflicht der Abschlussprüfer, den zuständigen Behörden gegebenenfalls… …Unternehmen aufdecken, zu melden, sollte sowohl die Art ihrer Aufgabe bei diesem Unternehmen als auch die Art und Weise, in der sie diese Aufgabe bei diesem… …Unternehmen wahrnehmen sollten, unberührt lassen. (34) Diese Richtlinie und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zielen darauf ab, die Solvenz von Instituten zu… …Wertpapierfirma in einer solchen Gruppe zu beurteilen. Die zuständigen Behörden sollten zumindest die Möglichkeit haben, sich bei allen Unternehmen der Gruppe die… …Unternehmen der Finanzbranche sowie strengere Vorschriften zur Sicherstellung der Transparenz, zur Verringerung des Systemrisikos und zur Verhinderung… …des Leitungsorgans eines Instituts gleichzeitig bei verschiedenen Unternehmen bekleiden darf, begrenzt werden. Leitungs- oder Aufsichtsmandate in… …großen Unternehmen beherrscht wird, noch weiter abschottet. Die EBA, die Zentralbanken der Mitgliedstaaten und die EZB sollten, ohne das Verfahren… …einfacher oder weniger anspruchsvoll zu machen, dafür sorgen, dass mehr Ratingagenturen als ECAI anerkannt werden, um den Markt für andere Unternehmen zu…
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  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und sowie die darüber zu erstellenden Berichte Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV vom 04.08.2015


    Lieferung: 01/20
    …den Begriff „verbundene Unternehmen“ (Absatz 2 Nr. 6) ist die Definition des § 271 Abs. 2 HGB zugrunde zu legen. Zu den Verträgen geschäftspolitischer… …Unternehmen des Finanzsektors einschließlich Versicherungen und Unternehmen, die gegebenenfalls in den Vertrieb der Produkte des Instituts eingeschaltet sind… …übergeordneten Unternehmen die Einhaltung der Vergütungsanforderungen innerhalb der Gruppe gemäß § 27 der Institutsvergütungsverordnung, 5. sowie die Einbindung… …Institute) Es handelt sich um die Anpassung von Verweisen. Sofern von nachgeordneten Instituten oder übergeordneten Unternehmen einer Gruppe die… …Waiver-Regelung des § 2a KWG vollständig oder in Teilen in Anspruch genommen wurde, entfällt die Berichterstattung bei den jeweiligen gruppenangehörigen Unternehmen… …. Aus Kreditverhältnissen der Personen, ihrer nahen Angehörigen sowie der Unternehmen, die die Personen leiten oder kontrollieren können sich… …Einzelund Konzernabschluss identisch sein. § 45 PrüfbV (In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen) Es handelt sich um eine… …Absatz 1 Satz 2 hat der Abschlussprüfer insbesondere beim Kernkapital darauf zu achten, dass die zugerechneten Elemente dem nachgeordneten Unternehmen oder…
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  • Dokumententyp - Verzeichnis

    Inhaltsverzeichnis


    Lieferung: 09/25
    …............................................ 115 §§ 13 u. 13c Vorw. § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung ............ 115 § 13 § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen… …. Refinanzierungsregister § 22a Registerführendes Unternehmen ........................ 115 § 22a § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte… …..................................... 115 § 22g § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen… …freigestellten nachgeordneten Unternehmen in den zusammengefassten Monatsausweis nach § 25 Abs. 2 KWG .... 115 § 31 Anh. 2 Dritter Abschnitt – Vorschriften über… …........................................ 115 § 33 § 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union .................... 115 § 33a § 33b… …zusammengefasster Basis einbezogenen Unternehmen ....................................................................... 115 § 44 § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte… …Kreditinstituten ................ 115 § 52a § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland… …Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ................... 115 § 53b § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat… …..................................................... 115 § 55b § 56 Ordnungswidrigkeiten ............................................ 115 § 56 IV. BAND § 59 Geldbußen gegen Unternehmen… …Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland…
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