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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute


    Lieferung: 01/11
    …KWG Kommentar 115 §61 SIEBENTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußvorschriften § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute Soweit ein Kreditinstitut… …bedurften nämlich diejenigen Kreditinstitute, die schon bei seinem Inkrafttreten bestanden, keiner Erlaubnis. So gab es beim Inkrafttreten des geltenden… …förmliche Erlaubnis befugtermaßen Bankausgestattet waren. 2 Im Interesse einer einheitlichen Rechtsbehandlung sämtlicher Kreditinstitute vor allem im… …Bestimmung die Erteilung der Erlaubnis nach § 32 für die bei Inkrafttreten des neuen KWG bestehenden Kreditinstitute, soweit sie zu diesem Zeitpunkt (1. 1… …die „erlaubnislosen“ Kreditinstitute gilt oder auch für solche, die bereits eine förmliche Erlaubnis der früheren Bankaufsichtsbehörde besitzen, da… …des jetzigen KWG bestehende Kreditinstitute gedacht zu haben, was von Schork (§ 61 Anm. 2) im entgegengesetzten Sinne ausgelegt wird. Stand einem… …laufen beginnt. Haben also solche Kreditinstitute ihre bankgeschäftliche Tätigkeit nicht bis zum 31. 12 .1962 wieder aufgenommen, ihr Recht hierzu also…
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