• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "Autorenvorschriften"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "Gesetz"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (5)

… nach Jahr

  • 2025 (1)
  • 2024 (1)
  • 2019 (1)
  • 2017 (1)
  • 2009 (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

5 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über das Kreditwesen – Kreditwesengesetz – KWG


    Lieferung: 04/25
    …sanktionierten Personen § 2 Ausnahmen § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören § 2b… …die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute § 8d (weggefallen) § 8e… …Text Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte… …systemrelevante Institute § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global… …systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute § 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung § 10j Anforderung an den Puffer der… …Verschuldungsquote § 11 Liquidität § 12 Potentiell systemrelevante Institute § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen 2. Kreditgeschäft § 13 Großkredite… …Hinweispflichten der Institute KWG – Text 106 5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding- Gesellschaften, der gemischten… …Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute § 25g Einhaltung der besonderen… …durch die Institute 5c. Offenlegung 5d. Besondere Pflichten bei qualifizierter Kryptoverwahrung § 26b Vermögenstrennung KWG, Erg.-Lfg. 2/25 13 106 KWG –… …Bestimmung von Prüfungsinhalten 7. Befreiungen § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetz

        Informationsbogen für den Einleger


    Lieferung: 04/19
    …anerkannt ist. Das heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden…
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten – Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG


    Lieferung: 02/17
    …bestimmte E-Geld-Institute § 2 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte § 3 Aufsicht; Entscheidung in Zweifelsfällen § 4 Einschreiten… …entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft). (2a) Institute im Sinne dieses Gesetzes sind die Zahlungsinstitute im Sinne des Absatzes… …nach Absatz 5 Nummer 1 des Investmentgesetzes entsprechend. Unberücksichtigt bleiben die Stimmrechte oder Kapitalanteile, die Institute im Rahmen des… …Gewerbetreibender im Namen eines E-Geld-Instituts beim Vertrieb und Rücktausch von E-Geld tätig ist. § 2 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte… …Aufsicht; Entscheidung in Zweifelsfällen (1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht über die Institute nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. (2) Die… …, dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht. Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die Verbände der Institute zu hören…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetz

    Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen – Sparkassengesetz – SpkG


    Lieferung: 04/09
    …Gesetz über das Kreditwesen (KWG), das der internationalen Sparkassenorganisation angehört, e) Kredite an Institute für die Abwicklung von Finanzdienstleistungen im Rahmen des… …Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Institute oder solcher privatrechtlicher Institute, an denen Mitglieder der Sparkassenorganisation…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetz

    Pfandbriefgesetz – PfandBG


    Lieferung: 06/24
    …Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Liste der Institute, die über die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts nach § 1…
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück