Die der NSFR zugrunde liegenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden im Allgemeinen auf Bruttobasis erfasst (Art. 428c Abs. 1). Derivatepositionen werden in der Bilanz entweder als Nettoderivatepassiva (Verbindlichkeiten) oder als Nettoderivateaktiva (Forderungen) ausgewiesen. Für die Zwecke der NSFR werden die Derivatepositionen auf Nettobasis erfasst, wenn diese zu einem gemeinsamen Netting-Satz gehören. Andernfalls werden die Derivate zum beizulegenden Zeitwert auf Bruttobasis bewertet (Art. 428d Abs. 2).
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