Art. 449 CRR Offenlegung des Risikos aus Verbriefungspositionen
Die Regelungen des Art. 449 beinhalten die Offenlegungspflichten des Risikos aus Verbriefungen. Unter einer Verbriefung versteht man eine Transaktion oder eine Struktur, durch die das mit einer Risikoposition oder einem Pool von Risikopositionen verbundene Kreditrisiko in Tranchen unterteilt wird, und die alle der folgenden Merkmale aufweist:
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