Als Teil der G20-Agenda hatten die Staats- und Regierungschefs im Jahr 2009 beschlossen, systemrelevante Institute einem besonderen Aufsichtsregime zu unterstellen und hierzu besondere rechtliche Instrumente und Aufsichtsregeln zu entwickeln. Die Koordination dieses Prozesses übernahm der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB). Dabei ging es insbesondere um die Einrichtung geeigneter Sanierungs- und Insolvenzverfahren, die Märkte und Öffentlichkeit vor Verlusten schonen sollten. Dies soll durch das Vorhalten einer höheren Verlustabsorptionsfähigkeit der Banken sowie einer höheren Aufsichtsintensität und Frequenz erreicht werden (vgl. Deutsche Bundesbank: „Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken“, 2011, S. 27).
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