Art. 438 beinhaltet die Offenlegung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen. Hierunter fällt die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (Art. 73 CRD IV) sowie die über die Anforderungen der CRR hinaus vorzuhaltenden zusätzlichen Eigenmittel (Art. 104 Abs. 1 Buchst. a CRD V). Zur Erfüllung dieser vor allem quantitativen Offenlegungsanforderungen sind diverse Tabellen zu nutzen. Ein Teil davon ist bereits aus der EBA/GL/2016/11 bekannt, der andere Teil ist neu hinzugekommen.
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