Angaben zur Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit gem. Art. 4 Delegierte Verordnung (EU) 2017/1943 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf Informationen und Anforderungen für die Zulassung von Wertpapierfirmen (ABl. L 276/4 vom 26.10.2017) (Stand 24.05.2018, geändert am 17.08.2018)
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