In 11 LiqV wird das Meldeverfahren sowohl fr das aufsichtliche Standardverfahren wie auch fr den (sehr seltenen) Fall der Anwendung eines internen Liquidittsmodells geregelt. Nach 11 Abs. 1 LiqV mssen die Institute der Deutschen Bundesbank die Vordrucke LV 1 und LV 2 (d. h. die Anlagen 2 und 3 zur LiqV) nach dem Stand zum Meldestichtag (= Monatsultimo) einreichen; die Meldefrist luft bis zum 15. Geschftstag des Folgemonats. Auf dem Vordruck LV 1 sind die anrechnungsfhigen Zahlungsmittel/-verpflichtungen und ihre Einstellung in die vier Laufzeitbnder anzugeben.
Lieferung: 02/20Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
