Im Wortlaut: § 54 Absatz 1 Nr. 2 Absatz 2 KWG – Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis |
(1) Wer (..) 2. ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. |
Im Wortlaut: § 1 Absatz 11 Nr. 7 KWG – Begriffsbestimmungen |
(11) Finanzinstrumente im Sinne der Absätze 1 bis 3 und 17 sowie im Sinne des § 2 Absatz 1 und 6 sind (...) 7. Devisen oder Rechnungseinheiten, |
Merkblatt der BaFin: „Hinweise zu Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Sätze 1 bis 3 KWG“ |
Die genaue Bezeichnung lautet: „Hinweise zu Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Sätze 1 bis 3 KWG [Aktien, Vermögensanlagen, Schuldtitel, sonstige Rechte, Anteile an Investmentvermögen, Geldmarktinstrumente, Devisen und Rechnungseinheiten]“ vom 20. Dezember 2011 in der Fassung vom 19. Juli 2013 unter 2.b) hh). |
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Starting up in FinTechHerausgegeben von: Dennis Kunschke und Kai SchaffelhuberEines der ersten Werke im deutschen Markt, das Regulierung, Finanzierung und rechtliche Ausgestaltung von FinTechs systematisch und praktikabel in den Blick nimmt. Die wesentlichen Themen
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