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Zentrale Gegenparteien  
29.09.2016

CPMI und IOSCO: Bericht zur Umsetzung der Grundsätze für Finanzmarkt-Infrastrukturen

ESV-Redaktion Recht
CPMI und IOSCO streben eine größere Finanzstabilität an (Foto: Wolfilser/Fotolia.com)
Unter dem Vorsitz der BaFin und der australischen Zentralbank hat die Implementation Monitoring Standing Group (IMSG) erstmals zehn CCPs zur Umsetzung der Prinzipien der Finanzmarkt-Infrastrukturen begutachtet. Die deutschen Finanzaufseher geben einen Überblick über die Ergebnisse.

Die Überwachung der Umsetzung der Prinzipien obliegt in den wichtigen Ländern, die mit den G-20-Reformen eine bessere Finanzstabilität anstreben, grundsätzlich dem CPMI und der IOSCO. Beide Organisationen haben diese Aufgabe allerdings gemeinsam auf die IMSG übertragen. 

Hintergrund der Untersuchung ist die gewachsene Bedeutung von Zentralen Gegenparteien (CCP, Central Counterparties). Eine Ursache hierfür ist dem Bericht der BaFin zufolge die europäische Marktinfrastrukturverordnung von 2012, englisch: European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Danach müssen Marktteilnehmer der EU, die mit standardisierten Derivatekontrakten handeln, ihre Kontrakte über eine CCP clearen. Dies soll zu mehr Stabilität, Transparenz und Effizienz an den Derivatemärkten führen.

Die wichtigsten Begriffe im Überblick
  • CCP: Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties) sind Unternehmen, die zwischen Verkäufer und Käufer von Finanzprodukten treten. Sie kaufen dem Verkäufer ein Finanzprodukt ab und verkaufen es weiter an den Käufer. So wird das Risiko des Ausfalls einer der Vertragsparteien auf die CCP übertragen. Zentrale Gegenparteien zählen neben Transaktionsregistern, Zentralverwahrern, Wertpapierabwicklungssystemen und Zahlungssystemen zu den Finanzmarktinfrastrukturen. Deren Aufgabe ist es, eine effiziente und sichere Abwicklung von Zahlungsströmen zu gewährleisten.
  • CPMI: Committee on Payments and Market Infrastructures - Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen 
  • IOSCO: International Organization of Securities Commissions - Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden. Die Vereinigung zählt weltweit rund 200 Mitglieder.
  • IMSG: Implementation Monitoring Standing Group: wurde von CPMI und IOSCO gemeinsam eingesetzt.

Prinzipien für Finanzmarkt-Infrastrukturen als globaler Standard 

Bereits vor Inkrafttreten der EMIR hatten CPMI und IOSCO entsprechende Grundsätze entwickelt. Die Prinzipien für Finanzmarkt-Infrastrukturen sollen sich für die CCPs zum globalen Standard entwickeln. CPMI und IOSCO überwachen die Umsetzung der Prinzipien in allen wichtigen Ländern, die mit den G-20-Reformen eine bessere Finanzstabilität anstreben.

Im Zentrum der vorliegenden Begutachtung standen das Risikomanagement und die Sanierungspraktiken. Die Begutachtung erfolgte anhand einer freiwilligen Übung, bei der die folgenden sechs Kategorien bewertet wurden: 
  • Risikomanagementsystem
  • Kreditrisikomanagement
  • Praktiken bei Einschusszahlungen (Margins)
  • Liquiditätsrisikomanagement 
  • Besicherungspolitik und Kapitalanlagen
  • Ausfallmanagement und Sanierungspläne

Finanzmarkt-Infrastrukturen: Die Ergebnisse

Fortschritte und Defizite
  • Fortschritte erkennbar: In der Tendenz kommt die IMSG zu dem Schluss, dass die zehn CCPs weitreichende und wichtige Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien gemacht haben.
  • Unterschiedliche Umsetzung: Allerdings hätten die CCPs einige Prinzipien unterschiedlich umgesetzt. Gründe dafür vermutet die IMSG in unterschiedlichen Interpretationen und Unterschieden bei der Ausführung der Dienstleistungen. Die IMSG geht aber davon aus, dass sich einige dieser Unterschiede durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des ergänzenden Leitfadens, der Teil der Prinzipien ist, langfristig aufheben. 
  • Teilweise lückenhafte Umsetzung: Auch zeigten sich bei der Sanierungsplanung, Kreditrisikosteuerung und im Liquiditätsrisikomanagement einige Lücken und Umsetzungsfehler.
Risikomanagement: Zur Steuerung und zum Risikomanagement meint die IMSG, dass alle bewerteten Zentralen Gegenparteien über Vorgaben verfügen, wie die Interessen beteiligter Akteure in die Entscheidungen einbezogen werden sollen und wie die wichtigsten Entscheidungen zu veröffentlichen sind.

Allerdings weichen die Meinungen darüber, in welchem Umfang Stakeholder einbezogen werden sollten, zum Teil erheblich voneinander ab.

Kreditrisikomanagement: Die vorfinanzierten Finanzressourcen einiger CCPs reichen nicht aus, um sicherzustellen, dass die fortlaufenden Einschusszahlungen kontinuierlich erfüllt werden können. Auch hätten einige Unternehmen Schwächen in der Überwachung der Angemessenheit der Einschusszahlungsforderungen.

In einigen Fällen sollten außerdem die Annahmen für Stresstestszenarien besser kalibriert werden, so der Bericht weiter.

Praktiken bei Einschusszahlungen
  • Bei der Auswahl der Modelle für Einschusszahlungen beziehen einige CCPs nicht alle relevanten Faktoren systematisch mit ein. 
  • Darüber hinaus fehlt es an vollständig ausformulierten Regelwerken, in denen die CCPs festlegen, welche Maßnahmen gegen prozyklische Situationen in welchen Fällen zu ergreifen sind. 
  • Ebenso eignen sich die vorgesehen Prozesse zur Überprüfung von Modellen nicht bei allen CCPs.

Liquiditätsrisikomanagement: Die IMSG betont weiterhin, dass einige CCPs das Liquiditätsrisiko nicht hinreichend in ihre Stresstestüberlegungen einbeziehen würden.

Besicherungspolitik und Kapitalanlagen: Auch in Bezug auf Sicherheiten beobachtet die IMSG  Abweichungen. Ebenso gebe es große Unterschiede, wie einzelne CCPs Bewertungsabschläge (Haircuts) und mögliche prozyklische Anpassungen handhaben.

Ausfallmanagement und Sanierungspläne: Alle untersuchten Zentralen Gegenparteien hätten aber Regeln für den Umgang mit Ausfällen von Clearingmitgliedern geschaffen. Diese unterscheiden sich jedoch in ihrer Detailtiefe und Herangehensweise.

Allerdings betont die IMSG, dass CPMI und IOSCO erst acht Monate vor Übung, Leitlinien zu diesem Bereich veröffentlicht hätten. Daher wäre die Entwicklung und Fortschreibung von Sanierungsplänen für die meisten Zentralen Gegenparteien eine neue Herausforderung. Fast alle CCPs wollen ihre Sanierungspläne aber weiter verbessern.

Quelle: Meldung der BaFin vom 15.09.2016

Weiterführende Literatur
Der Kommentar von Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren angesehenes und bewährtes Standardwerk. Das Loseblattwerk kommentiert neben den allgemeinen KWG-Normen u.a. die LiqV oder die AnzV und erläutert den MaRisk-Regelungstext.

Einer der Schwerpunkte des Werkes liegt auf der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) und den §§ 53e-n KWG. Hierbei handelt es sich um Sondervorschriften für CCPs, die durch das EMIR-AusführungsG in das KWG aufgenommen wurden. Das Werk berücksichtigt ebenso die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, wie z.B. die EBA-Guidelines.

(ESV/bp)
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