Das Modul BTO 3, das im Zuge der 7. MaRisk-Novelle 2023 neu eingeführt wurde, enthält Anforderungen für das eigene Immobiliengeschäft von Instituten. Hintergrund waren Beobachtungen der deutschen Aufsicht, wonach viele Institute – geprägt durch das jahrelange Niedrigzinsumfeld – das Immobilien-Eigengeschäft als weitere Ertragsquelle entdeckt bzw. ausgebaut hatten. Die BaFin hatte Anfang 2023 angekündigt, sich einen detaillierteren Überblick über den Immobilienbesitz von Kreditinstituten machen zu wollen, um zu eruieren, ob hieraus Stabilitätsrisiken für die Institute entstehen könnten.
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