BTO 3.1 Tz. 1 wiederholt die allgemeinen Funktionstrennungsgrundsätze aus BTO Tz. 3 und beschreibt das zentrale Prinzip der Funktionstrennung im Immobiliengeschäft – analog zum Kreditgeschäft – zwischen den Bereichen Markt und Marktfolge. Die verwendeten Begriffe werden bereits unter BTO Tz. 2 definiert:
– "Markt im Immobiliengeschäft" (BTO Tz. 2 Buchst. b und Tz. 2, Erläuterungen)
– "Marktfolge im Immobiliengeschäft" (BTO Tz. 2 Buchst. d und Tz. 2, Erläuterungen)
– "Bereich" (BTO Tz. 2, Erläuterungen).
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