Mit der 7. MaRisk-Novelle wurden – in Abkehr von der bisherigen Prinzipienorientierung – in die Erläuterungen zu BTO 1.2 Tz. 1 umfangreiche inhaltliche Detailvorgaben zur Ausgestaltung der Prozesse der Kreditvergabe aufgenommen. Diese wurden weitgehend wörtlich aus Abschnitt 4.3 der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA-GL 2020/06) hierher übertragen. Konkret geht es um die Übernahme des Textes von Tz. 37 bis Tz. 40 sowie Tz. 41 (ohne Querverweise) sowie Tz. 42 – jeweils nur für die Verfahren (nicht für Strategien), da BTO 1.2 nur die Kreditprozesse regelt. Zur Vermeidung von Redundanzen wurde bei Tz. 38 lediglich auf die Übertragung einzelner Buchstaben der dortigen Aufzählung verzichtet.
Lieferung: 09/23Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.