Während im Modul BT 3.1 allgemeine Erwartungen an die Berichterstattung formuliert sind, enthält das Modul BT 3.2 spezifische Anforderungen an die Risikoberichte, die durch die Risikocontrolling-Funktion zu erstellen sind. Die allgemeinen Anforderungen des Moduls BT 3.1 bilden dabei die Basis für das Modul BT 3.2. Im Unterschied zu BT 3.1 Tz. 1 beschränken sich die Anforderungen an das Reporting der Risikocontrolling-Funktion gemäß BT 3.2 weiterhin auf die Risikoberichterstattung.
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