Die Konkretisierung der Prüfungstätigkeit der Internen Revision, die sich auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse im Institut zu erstecken hat (vgl. BT 2.1 Tz. 1), erfolgt über die Prüfungsplanung. Die Anforderungen an den Planungsprozess sind in BT 2.3 Tz. 1 formuliert. Die Prüfungsplanung muss demzufolge:
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