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Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch  
23.10.2017

BaFin veröffentlicht Konsultation zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

ESV-Redaktion Recht
BaFin plant neues Rundschreiben für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Foto: James Thew/Fotolia.com)
Die BaFin  beabsichtigt, das Rundschreiben für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch - 11/2011 (BA) - neu zu fassen. Zu diesem Zweck hat die Behörde vor kurzem einen aktuellen Änderungsentwurf veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Die �berarbeitung ist aus Sicht der BaFin vor allem wegen der �nderungen in der internationalen Regelsetzung notwendig. So habe die Europ�ische Bankenaufsichtsbeh�rde (EBA) 2015 neue �Leitlinien zur Steuerung des Zins�nderungsrisikos bei Gesch�ften des Anlagebuchs� ver�ffentlicht, die auch die deutsche Finanzaufsicht umsetzen m�sse. Zudem habe der Basler Ausschuss f�r Bankenaufsicht �(BCBS) im Juni 2016 neue Regeln hierzu ver�ffentlicht, die am 01.01.2018 in Kraft treten. Damit m�ssten auch die EBA-GLs von 2015 �berarbeitet werden.

Dar�ber hinaus, so die Finanzaufsicht weiter, �werden gegenw�rtig die Inhalte der neuen CRD V und der CRR II auf europ�ischer Ebene verhandelt. Der Entwurf des neuen Rundschreibens hat der Aufsichtsbeh�rde zufolge auch das Ziel, die EBA-GLs (2015) so einzuf�gen, dass der organisatorische und finanzielle Aufwand der Kreditwirtschaft angemessen bleibt. Auf diese Weise will die Aufsicht verhindern, dass die neuen Vorgaben nach Umsetzung der neuen Baseler Regeln wieder zur�ckgenommen werden m�ssen.

Das neue Rundschreiben will aber den k�nftigen Regeln zur Messung und Steuerung von Zins�nderungsrisiken im Anlagebuch nicht vorgreifen. Daher beschr�nkt die Beh�rde sich weiterhin auf die Berechnung des Standardschocks �(�200 Basispunkte).

Der Anwenderkreis

Die Anforderungen dieses Rundschreibens gelten Ziffer 2 des Enwurfs zufolge f�r alle Kreditinstitute nach ��1 Absatz 1 KWG, die nicht vom Anwendungsbereich des��� 10 Absatz 3 KWG ausgenommen sind. Ebenso gilt dieses Rundschreiben f�r die Kreditanstalt f�r�Wiederaufbau (KfW). Ausgenommen von der Anwendung sind hingegen Wertpapierhandelsbanken.

Die wichtigsten Neuerungen

Cashflows ohne Margen

Bereits die EBA-GLs von 2015 geben den Banken die M�glichkeit, bei der Berechnung von Zins�nderungsrisiken im Anlagebuch die Cashflows ohne Margen zu ber�cksichtigen. Dies k�nne in �bereinstimmung� mit den Baseler Standards 2016 auf Basis des �Innenzinssatzes� bzw. des laufzeitad�quaten Geld- und Kapitalmarktzinssatzes erfolgen.�

Daher will die deutsche Aufsicht die Ber�cksichtigung der Margencashflows k�nftig nicht mehr verbindlich fordern. Im Einzelnen soll hier folgendes gelten:
  • Informationspflicht: Die Finanzaufsicht soll �ber die Behandlung der Margencashflows informiert werden. Hierf�r ist eine �nderung im Meldewesen bei der �berarbeitung der FinaRisikoV erforderlich, die �voraussichtlich zum Ende 2017 erfolgt. Die Institute m�ssen dann in einem zus�tzlichen Meldefeld angeben, ob Margencashflows ber�cksichtigt werden.
  • Dennoch - angemessene Ber�cksichtigung im Rahmen der Risikosteuerung: Auch wenn die Margen im Zins�nderungsrisiko nicht ber�cksichtigt werden, legt die Aufsichtsbeh�rde Wert darauf, dass die Risiken aus den Margen in den internen Risikosteuerungs- und -controllingprozessen angemessen ber�cksichtigt werden.
Streichung des Ausweichverfahrens

Das im bisherigen Rundschreiben enthaltene Ausweichverfahren entf�llt. Urspr�nglich wurde dieses f�r Banken ohne barwertige Zinsrisikomessung eingef�hrt. Allerdings verpflichten die EBA-GLs (2015) die Institute, ihre Zins�nderungsrisiken sowohl barwertig als auch ertragsorientiert zu messen. Da diese Vorgaben in den neuen MaRisk umgesetzt werden, m�ssen die Banken k�nftig in der Zinsrisikomessung beide Steuerungsperspektiven ber�cksichtigen.

Alternative Schockh�he
  • Die EBA-GLs von 2015 benennen als alternative Schockh�he das 1. und 99. Perzentil der eint�gigen Zins�nderung der letzten f�nf Jahre skaliert auf ein 240-Tage-Jahr. Ein Perzentil � auch Prozentrang genannt � ist ein Ma� f�r die Streuung einer statistischen Verteilung, die nach Rang oder Gr��e der Einzelwerte sortiert ist.
  • Eine einheitliche Berechnung der Perzentile auf europ�ischer Ebene, erscheint nach Einsch�tzung der BaFin aber ungewiss. Daher behandelt das �berarbeitete Rundschreiben diese Vorgabe nicht.
Die BaFin wird dem Rundschreiben bei Ver�ffentlichung ein zustz�tzliches Anschreiben beif�gen. Dieses soll den Instituten bei der Auslegung der Vorschriften helfen.

Schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf sind bis zum 17.11.2017 entweder postalisch oder alternativ per�E-Mail�an �Konsultation-13-17@bafin.de� oder an �B30_MaRisk@bundesbank.de� zu senden. Soweit die Verfasser keine Einw�nde erheben, k�nnen Stellungnahmen auf den Internetseiten von�BaFin und�Bundesbank ver�ffentlicht werden.

Materialien:�
  • Aktuelles Rundschreiben 11/2011 (BA) - Zins�nderungsrisiken im Anlagebuch
  • Entwurf der Neufassung des Rundschreibens f�r Zins�nderungsrisiken im Anlagebuch vom 19.10.2017 - GZ: BA 55-FR 2232-2017/0001

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