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Potenziell systemgefährdende Institute  
14.08.2017

BaFin konsultiert Mindestanforderungen und Merkblatt für Sanierungsplanung

ESV-Redaktion Recht
BaFin stellt Mindestanforderungen für die Sanierungsplanung zur Konsultation (Foto: maciek905/Fotolia.com)
Dem SAG zufolge müssen alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, für die die europäische Eigenmittelverordnung (CRR) gilt, einen Sanierungsplan erstellen. Die BaFin hat nun eine Verordnung zu den Mindestanforderungen an die Sanierungspläne sowie ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt.

Ermächtigungsgrundlage für diese „Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen”, kurz MaSanV, ist § 21 a Absatz 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz vom 10.12.2014 (SAG). Diese Norm hat Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1864) in das SAG eingefügt. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Absicht, die Verordnungsermächtigung auf die BaFin zu übertragen, und zwar mit der Maßgabe, dass die MaSanV im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht.

Weitere Grundlage für die Anforderungen an die Sanierungspläne ist neben dem SAG und der künftigen MaSanV die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1075 der EU-Kommission vom 23.03.2016. Diese trat am 28.07.2016 in Kraft und gilt unmittelbar.

Die künftige MaSanV sieht vor, dass die Aufsicht für Institute, die nicht potenziell systemgefährdend sind, vereinfachte Anforderungen festlegen kann. Gehören solche Institute einem institutsbezogenen Sicherungssystem an, kann die Sanierungsplanung im Rahmen einer Befreiung ganz entfallen. Den Sanierungsplan würde in diesem Fall das Sicherungssystem erstellen.

Die Inhalte der MaSanV

Entsprechend der Verordnungsermächtigung hat die MaSanV folgenden Inhalt:

Abschnitt 1

Allgemeine Regeln für alle Sanierungspläne, vor allem zum Anwendungsbereich der MaSanV und zu Begriffsbestimmungen.

Abschnitt 2

Dieser auch als „Allgemeiner Teil der MaSanV“ bezeichnete Abschnitt  definiert die vollen Anforderungen an Sanierungspläne, die für alle potentiell systemgefährdenden Institute (PSI) gelten.

Dabei setzt die MaSanV in erster Linie die folgenden EBA-Leitlinien in deutsches Recht um:
  • Leitlinien der EBA über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien (EBA/GL/2014/06). 
  • Leitlinien der EBA zur Mindestliste der qualitativen und quantitativen Indikatoren des Sanierungsplans (EBA/GL/2015/02). 
Zudem konkretisiert die MaSanV einige Regelungen der Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1075 durch ergänzende Regelungen.

Abschnitt 3

Dieser Abschnitt regelt die vereinfachten Anforderungen, die die Aufsichtsbehörde für nicht potentiell systemgefährdende Institute festsetzen kann.

Abschnitt 4

Die sich hier findenden Regelungen der Verordnung befassen sich mit dem Befreiungsantrag, den Voraussetzungen hierfür und den inhaltlichen Anforderungen an den Sanierungsplan des PSI.

Merkblatt zum Sanierungsplan

Das Merkblatt zur Sanierungsplanung enthält Erläuterungen zum Zusammenspiel der Regelungen der MaSanV und der unmittelbar anwendbaren Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1075. Einen Schwerpunkt des Merkblatts bilden die Erläuterungen der Regelungen der Delegierten Verordnung. Diese können aus Gründen der Rechtsförmlichkeit nicht in der MaSanV erfolgen.

Sowohl den Verordnungsentwurf als auch das Merkblatt hat die Finanzaufsichtsbehörde zusammen mit der Deutschen Bundesbank entwickelt. Beide Entwürfe wurden bereits vorab im „Fachgremium Krisenmanagement” mit Verbänden und Instituten diskutiert.

Ablauf der Konsultation
Stellungnahmen können bei der BaFin bis zum 29.09.2017 schriftlich oder an folgende E-Mail-Adressen eingebracht werden:
  • Konsultation-09-17@bafin.de
  • banken-masan@bundesbank.de
Soweit deren Verfasser keine Einwände erheben, ist vorgesehen, Stellungnahmen auf den Webseiten der BaFin und der Deutschen Bundesbank zu veröffentlichen.
  • Konsultationsentwurf zur MaSanV
  • Entwurf des Merkblatts zur Sanierungsplanung
  • Siehe auch: Was sind potenziell systemgefährdende Institute?
Quelle: BaFin, Mitteilung vom 09.08.2017

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Die Datenbank Investment, herausgegeben von Beckmann/Scholz/Vollmer, bietet das Fachwissen für das gesamte Investmentwesen und Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungs-gesellschaften. Im Einzelnen werden das KAGB, das InvStG, das UBGG oder die DerivateV erläutert. Vertieft behandelt werden aber auch die Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG.

 (ESV/bp)
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