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Finanzaufsicht  
06.02.2017

Aufsichtspraxis: BaFin und Deutsche Bundesbank konkretisieren Aufgabenverteilung

ESV-Redaktion Recht
BaFin veröffenlticht neue Richtlinie zur Aufsicht über die Finanzmärkte (Foto: Petr Ciz/Fotolia.com)
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben ihre Aufgabenverteilung für die tägliche Aufsichtspraxis konkretisiert. Zu diesem Zweck haben die beiden Organisationen die sogenannte Aufsichtsrichtlinie einvernehmlich überarbeitet. Dies teilte die BaFin in ihrer Pressemeldung vom 23.01.2017 mit.

Die Überarbeitung der Aufsichtsrichtlinie  - Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank - wurde aufgrund des Single Supervisory Mechanism (SSM-VO) erforderlich.

So hat die Europäische Zentralbank (EZB) seit dem 04.11.2014 die Aufgaben übernommen, die ihr die SSM-VO übertragen hat. Danach übt die EZB vor allem die unmittelbare Aufsicht über die bedeutenden Institutsgruppen mit Sitz in der Eurozone aus. Zudem übernimmt die EZB die Aufsicht über die nationalen Aufsichtsbehörden des SSM.

Die überarbeitete Aufsichtsrichtlinie regelt die Aufgabenverteilung zwischen BaFin und Bundesbank bei der laufenden Überwachung der Institute nach § 7 KWG. So muss die Bundesbank gemäß § 7 Absatz 2 KWG die Richtlinien der BaFin beachten. Allerdings müssen BaFin-Richtlinien im Einvernehmen mit der Bundesbank ergehen. Die nun geänderte Aufsichtsrichtlinie ersetzt die Fassung vom 21.05.2013.

Im Wortlaut: § 7 KWG
(1) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. Unbeschadet weiterer gesetzlicher Maßgaben umfasst die Zusammenarbeit die laufende Überwachung der Institute durch die Deutsche Bundesbank. Die laufende Überwachung beinhaltet insbesondere die Auswertung der von den Instituten eingereichten Unterlagen, der Prüfungsberichte nach § 26 und der Jahresabschlussunterlagen sowie die Durchführung und Auswertung der bankgeschäftlichen Prüfungen zur Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute und das Bewerten von Prüfungsfeststellungen. Die laufende Überwachung durch die Deutsche Bundesbank erfolgt in der Regel durch ihre Hauptverwaltungen.

(2) Die Deutsche Bundesbank hat die Richtlinien der Bundesanstalt zu beachten. Die Richtlinien der Bundesanstalt zur laufenden Aufsicht ergehen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank. (…..)

Der Präambel der Aufsichtsrichtlinie zufolge sollen die Schnittstellen zwischen den Aufgaben der BaFin und der Bundesbank so abgrenzt werden, dass die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar zugeordnet und der erforderliche Informationsfluss gewährleistet wird.

Die Aufgaben der Bundesbank

Nach der Richtlinie übernimmt die Bundesbank überwiegend die operative Bankenaufsicht. Dies betrifft vor allem die Auswertungen von Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüssen und Prüfungsberichten, die die Institute eingereicht haben, sowie regelmäßige bankgeschäftliche Prüfungen.

Darüber hinaus führt die Bundesbank Aufsichtsgespräche mit den Instituten.

Durch Beteiligung an der Aufsicht über einzelne Institute gewinnt die Bundesbank die benötigten Kenntnisse über die Solvenz ihrer eigenen Kreditnehmer. Dies soll zur Stabilität des Finanzsystems beitragen.

Aufgabenkatalog der Deutschen Bundesbank
  • Erlass allgemeiner Regeln zum Beispiel in Form von Grundsätzen und Verordnungen
  • Laufende Aufsicht über die Institute mit Ausnahme von hoheitlichen Einzelmaßnahmen. Diese bleiben der BaFin vorbehalten.
  • Bankenaufsichtliche Prüfungen
  • Internationale aufsichtliche Kooperation/Koordination
  • Krisenmanagement

Die Aufgaben der BaFin 

Demgegenüber übernimmt die BaFin die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen. Nur in Ausnahmen wird sie gemeinsam mit der Bundesbank oder auch selbständig bankgeschäftliche Prüfungen durchführen.

Aufgabenkatalog der BaFin
  • Zulassung, Überwachung und gegebenenfalls die Schließung einzelner Institute
  • Erlass allgemeiner Anordnungen und Regeln für die Durchführung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen oder zur Risikobegrenzung
  • Entgegenwirken von Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen, die die Sicherheit von Vermögenswerten gefährden, die den Instituten anvertraut wurden
  • Entgegenwirken von Missständen, wenn diese die ordnungsmäßige Durchführung von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen beeinträchten oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft drohen

Zur Aufsichtsrichtlinie

Weiterführende Literatur
Das juris PartnerModul Bank- und Kapitalmarktrecht erschließt systematisch alle Bereiche des modernen Bankgeschäfts, wie Rechtsrahmen, Bankrecht (Retail und Commercial Banking) und Kapitalmarktrecht (Investment Banking) und beantwortet Ihnen alle Fragen zum Aktienwesen und zum deutschen, europäischen und internationalen Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Das Modul enthält zahlreiche Werke aus dem Erich Schmidt Verlag.

In dem ergänzbaren Handbuch von Beckmann/Scholtz/Vollmer finden Sie Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien. Das Werk behandelt insbesondere das KAGB, die KAVerOV, das InvStG, das UBGG und die DerivateV. Es bietet aber auch Länderberichte zu Investitionsstandorten (v.a. Luxemburg) sowie vertiefende Erläuterungen bei den Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG.

(ESV/bp)
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