Die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten kann mit ungeahnten Risiken verbunden sein. Denkbar sind z. B. operationelle Risiken aus komplexen Vertragsgestaltungen oder aus einer unzulänglichen Kreditbearbeitung, Bonitätsrisiken in Bezug auf den Ausfall von Geschäftspartnern, Marktpreisrisiken aus derivativen Vertragselementen, Liquiditätsrisiken aus einer eingeschränkten Verwertbarkeit etc. Diese Risiken können unter Umständen bedeutende Ausmaße annehmen. Die Regelungen in Modul AT 8.1 zielen darauf ab, die Risiken aus solchen neuen Geschäftsaktivitäten für das Institut bewusst und handhabbar zu machen. Hierzu werden in den Tz. 1 bis 8 besondere organisatorische Anforderungen gestellt.
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