Organisationsrichtlinien sind ein wichtiger Bestandteil der schriftlich fixierten Ordnung des Unternehmens. Sie schaffen die Voraussetzung, dass die Geschäftsaktivitäten des Instituts in einem geordneten Rahmen erfolgen.
AT 5 Tz. 1 Satz 1 verlangt, dass die Geschäftsaktivitäten des Instituts auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden. Die Schriftlichkeit der Organisationsrichtlinien ergibt sich aus AT 5 Tz. 2. Damit werden gleichzeitig die Voraussetzungen für eine sachgerechte Prüfungstätigkeit der Internen Revision geschaffen (AT 5 Tz. 4). Die inhaltliche Reichweite der Organisationsrichtlinien ergibt sich aus AT 5 Tz. 3.
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