Nach § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG beinhaltet das „Interne Kontrollsystem“ als Bestandteil des Risikomanagements insbesondere
– aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche,
– Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken (in den MaRisk zusammengefasst unter der Bezeichnung "Risikosteuerungs- und -controllingprozesse") und
– eine Risikocontrolling-Funktion und eine Compliance-Funktion.
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