Wie die BaFin in ihrem Begleitschreiben zu den MaRisk 2012 bereits klargestellt hat, fordert die sog. „Proportionalität nach oben“ von großen Instituten, die Inhalte einschlägiger Papiere zum Risikomanagement des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und des Financial Stability Board mit in ihre Überlegungen einzubeziehen und behält sie sich vor, einzelne Themen daraus aufzugreifen (vgl. AT 1 Tz. 3, zuvor Tz. 2, wo von Instituten die Rede ist, „die besonders groß sind oder deren Geschäftsaktivitäten durch besondere Komplexität, Internationalität oder eine besondere Risikoexponierung gekennzeichnet sind“). Seit der 4. MaRisk-Novelle 2012 standen bei großen systemrelevanten Instituten für die Aufsicht vor allem die Inhalte des Baseler Papiers zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS 239) im Vordergrund. Hintergrund hierfür ist, dass in der Finanzmarktkrise insbesondere global agierende Institute häufig nicht in der Lage waren, von der Aufsicht angefragte Auswertungen bspw. zu Gesamt-Exposures zu generieren, diese zudem nicht hinreichend qualitätsgesichert waren und teilweise erst nach Wochen zur Verfügung standen.
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