Die harmonisierten Meldeanforderungen über standardisierte Meldebögen einzureichen und dabei in Kauf nehmen zu müssen, ähnliche Datenpunkte zu erzeugen und zu übermitteln, stellt in Anbetracht des immer weiter ansteigenden Informationsbedarf alle Beteiligten vor Herausforderungen. Gleichzeitig führt die technologische Entwicklung zu neuen Möglichkeiten, Daten zu sammeln und auszuwerten. Für die Weiterentwicklung des Meldewesens erhält EBA über Artikel 430c CRR den Auftrag, eine Machbarkeitsstudie zu einem integrierten Meldewesen zu erarbeiten.
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