Artikel 429g Berechnung des Risikopositionswerts von zur Abrechnung anstehenden marktüblichen Käufen und Verkäufen
Abschluss (Handelstag) und Erfüllung (Erfüllungstag) eines Kaufs bzw. Verkaufs von finanziellen Vermögenswerten können zeitlich auseinanderfallen. Erst am Erfüllungstag (Settlement Day) erfolgt die „Lieferung gegen Zahlung“ d. h. die Eigentumsrechte an den gehandelten Vermögenswerten werden übertragen und die Zahlungen geleistet.
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