Artikel 397 Berechnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen für Großkredite im Handelsbuch
Überschreitungen der Großkreditgrenzen für Risikopositionen im Handelsbuch sind nach Art. 395 Abs. 5b) mit zusätzlichen Eigenmitteln zu unterlegen. Dabei regeln die Art. 397 f. nur, welche zusätzlichen Eigenmittel- und sonstige organisatorische Anforderungen für die nach Art. 395 Abs. 5 „zulässigen“ Großkreditüberschreitungen im Handelsbuch gelten.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "KWG/CRR" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "KWG/CRR" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.