Mit der CRR III wurden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) mit dem neu eingefügten Art. 123a Sonderregelungen für Risikopositionen mit Währungsinkongruenzen aufgenommen. Hintergrund hierfür ist, dass aus Sicht des Baseler Ausschusses Kredite mit Währungsinkongruenzen einem höheren Kreditrisiko unterliegen. So wurde bereits im Konsultationspapier von 2014 vom BCBS vorgeschlagen, einen Aufschlag auf das Risikogewicht von Privatkunden- und Wohnimmobilienengagements anzuwenden, wenn die Währung des Kredits von der Haupteinnahmequelle des Kreditnehmers abweicht (vgl. BCBS, Second consultative dokument, Standards, Revisions to the Standardised Approach for credit risk (BCBS D347) v. Dezember 2015, S. 14).
Lieferung: 06/25Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.