AT 4.4.1 Risikocontrolling-Funktion
Das Modul AT 4.4.1 wurde im Zuge der 4. Novelle 2012 in die MaRisk eingefügt. Die Anforderung in Tz. 1 war dabei im Grunde nichts Neues. Dass jedes Institut über Funktionen verfügen muss, die der Überwachung und Kommunikation der Risiken dienen (Risikocontrolling), ergibt sich bereits aus Modul BTO Tz. 2 Buchst. f). Und auch die aufbauorganisatorische Trennung bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von den vertriebsabhängigen Bereichen Markt und Handel ist bereits in BTO Tz. 3 verankert. Speziell für das Marktpreisrisikocontrolling weist außerdem BTO Tz. 4 auf die notwendige Trennung von den Bereichen, die Positionsverantwortung tragen, hin.
Lieferung: 08/24mit Smartlink: https://kwgcrrdigital.de/kwg_0130_at_4-4-1