KWG/CRR
 

    Artikel 428am CRR Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 50%

Hereingenommene Einlagen, die den Anforderungen für operative Einlagen gemäß Art. 27 LCR-VO erfüllen, erhalten einen ASF-Faktor von 50 % (Art. 428am Buchst. a).

Lieferung: 09/20