KWG/CRR
 

CRR Artikel 429e Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos und Reverse Repos), Wertpapierleihegeschäfte und Wertpapierkredite werden unter dem Begriff der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte erfasst. Ihr Transaktionswert hängt von Marktbewertungen ab und die vertraglichen Vereinbarungen enthalten meist Ein- bzw. Nachschussvereinbarungen. Zur Erfassung des Gegenparteiausfallrisikos aus diesen Geschäften (zusätzlich zum Risikopositionswert) in der Risikomessgröße gibt die CRR unterschiedliche Verfahren vor. Diese unterscheiden sich danach, ob die Geschäfte mit der jeweiligen Gegenpartei unter eine Netting-Rahmenvereinbarung fallen oder nicht.

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