Bankenaufsicht
04.06.2018
BaFin veröffentlicht überarbeiteten Leitfaden für bankeninterne Risikotragfähigkeitskonzepte
ESV-Redaktion Recht
Wie die BaFin in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, haben Finanzaufsicht und Deutsche Bundesbank ihren Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte grundlegend überarbeitet. Anlass hierfür sind tiefgreifende Änderungen der europäischen Aufsichtsstruktur und –praxis.
Bankinterne Verfahren zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit haben erhebliche Bedeutung für die Bankensteuerung. Grundlage für den Leitfaden sind in Deutschland vor allem § 25 a KWG und die MaRisk. Mit der Überarbeitung haben die Kriterien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) eine neue Grundlage erhalten, so die Meldung der Finanzaufsicht.
Allerdings sollten sich Banken, die die bisherigen „Going-Concern“-Ansätze weiter nutzen möchten, aber schon heute Gedanken darüber machen, wie sie ihre neuen Ansätze sinnvoll in eigene Risikotragfähigkeitskonzepte transformieren können. Der Meldung zufolge ist zu erwarten, dass die Zukunft bisheriger „Going-Concern“-Ansätze, auch vor dem Hintergrund von Harmonisierungsbestrebungen innerhalb des SSM – Single Supervisory Mechanism – zeitlich begrenzt sein wird.
Quelle: PM der BaFin vom 24.05.2018 – Leitfaden: Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte ...
(ESV/bp)
Bankinterne Verfahren zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit haben erhebliche Bedeutung für die Bankensteuerung. Grundlage für den Leitfaden sind in Deutschland vor allem § 25 a KWG und die MaRisk. Mit der Überarbeitung haben die Kriterien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) eine neue Grundlage erhalten, so die Meldung der Finanzaufsicht.
Normative und ökonomische Perspektive
Mit der Änderung soll vor allem eine normative und eine ökonomische Perspektive zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit eingeführt werden. Beide Perspektiven sollen sich ergänzen.| Im Überblick: Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte |
| Einleitung Grundsätze der aufsichtlichen Beurteilung Ziele und Grundsätze des ICAAP
Steuerungsaspekte beider Perspektiven Anhang: Ausführungen zum Umgang mit bestehenden Ansätzen |
Ziele
Ziel des Leitfadens ist es, die künftigen Bewertungsmaßstäbe der Aufsicht in Bezug auf den ICAAP – Internal Capital Adequacy Assessment Process – transparent zu machen und diesen Teil des nationalen Aufsichtsprozesses durch umfängliches Aufgreifen aktueller Entwicklungen innerhalb des SSM für die Zukunft neu aufzustellen.Bisherige Going-Concern-Ansätze
Bereits im September 2017 hatte die BaFin ein Diskussionspapier für den Leitfaden veröffentlicht und dabei betont, dass die Institute die bisherigen sogenannten „Going-Concern“-Ansätze bis auf weiteres weiternutzen dürfen. Entsprechende Kriterien und Maßstäbe zur aufsichtlichen Beurteilung sind im Anhang zum Leitfaden niedergelegt, die aus diesem Papier schon bekannt sind.| Bankaufsicht | 18.09.2017 |
| BaFin überarbeitet Diskussionspapier zu Leitfaden für aufsichtliche Beurteilung von bankinternen Risikomanagementverfahren | |
| Bereits 2011 hatte die BaFin ihre Verwaltungspraxis zur aufsichtlichen Beurteilung von bankinternen Risikomanagementverfahren in einem Leitfaden konkretisiert. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank hat die Aufsichtsbehörde diesen nun grundlegend überarbeitet und als Diskussionspapier veröffentlicht. mehr … | |
Noch keine konkreten Umsetzungsfristen
Wie die BaFin betont, gibt es gegenwärtig noch keine konkreten Fristen, bis wann Banken spätestens in der neuen „ICAAPWelt“ ankommen müssen.Allerdings sollten sich Banken, die die bisherigen „Going-Concern“-Ansätze weiter nutzen möchten, aber schon heute Gedanken darüber machen, wie sie ihre neuen Ansätze sinnvoll in eigene Risikotragfähigkeitskonzepte transformieren können. Der Meldung zufolge ist zu erwarten, dass die Zukunft bisheriger „Going-Concern“-Ansätze, auch vor dem Hintergrund von Harmonisierungsbestrebungen innerhalb des SSM – Single Supervisory Mechanism – zeitlich begrenzt sein wird.
Quelle: PM der BaFin vom 24.05.2018 – Leitfaden: Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte ...
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(ESV/bp)