Artikel 433 Häufigkeit und Umfang der Offenlegungen
Häufigkeit und Umfang von Offenlegungen sind Inhalt von Art. 433. Dieser Artikel wurde bereits im Rahmen der CRR I zum 01.01.20214 eingeführt, hat aber seit seiner Ersteinführung in zwei CRR-Novellen grundlegende Änderungen erfahren.
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