Artikel 430 Meldung über Aufsichtsanforderungen und Finanzinformationen
Die in den Verfahren der Säule I ermittelten (Risiko-)Werte sind den Aufsichtsbehörden über standardisierte Meldebögen regelmäßig zu berichten. Seit dem Jahr 2014 steht dafür eine Durchführungsverordnung zur Verfügung, die Vorgaben zu den EU-weit harmonisierten Meldeanforderungen enthält. Über regulatorische Entwicklungen entstehende Anpassungen werden über Änderungsverordnungen in die Durchführungsverordnung integriert.
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