KWG/CRR
 

Artikel 395 Obergrenze für Großkredite

Das Großkreditregime ist ein wichtiges bankaufsichtliches Instrument zur Begrenzung des maximalen Verlusts, den ein Institut haben könnte, wenn ein Kunde oder eine Gruppe verbundener Kunden unerwartet zahlungsunfähig würde. Aus aufsichtlicher Sicht dienen die Großkreditvorschriften als sogenannter „Backstop“ zur Ergänzung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen. Mit den im Einklang mit den Baseler Standards eingeführten geringeren Obergrenze für Risikopositionen zwischen global systemrelevanten Instituten G-SRIs sollen die Ansteckungsrisiken zwischen den global systemrelevanten Instituten verringert werden. Diese Maßnahme soll zur Stabilität des Finanzsystems beitragen.

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