KWG/CRR
 

Artikel 3 Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Mit Art. 3 wird verdeutlicht, dass die CRR zwar einerseits größtmögliche Vereinheitlichung bankaufsichtlicher Regelungen herstellen will, andererseits jedoch diese Harmonisierungsbestrebung lediglich darauf ausgerichtet sind, Mindestanforderungen aufzustellen.

Lieferung: 06/22